Formular ZV ab 4/2016

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Natzuki
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#11

19.07.2016, 11:53

Das kann gut sein, aber was soll ich mit 2... meistens brauche ich 4 :mrgreen:
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Wer nicht fragt ist ein Narr - sein Leben lang.
Ranga Yogeshwar

Zum Glück haben Computerspiele nicht wirklich Einfluss auf die Jugend, sonst würden wir dank Pac-Man heute alle magische Pillen fressen und sich ständig wiederholende Musik hören. :huch
sandrasahra
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#12

28.07.2016, 15:51

sandrasahra hat geschrieben:jetzt muss ich auch mal blöd fragen. Kann mir bitte einer der Herren Gerichtsvollzieher detailgenau erklären, was der Unterschied zwischen ohne vorherigen und nach vorherigen Pfändungsversuch ist.

Ich hatte es bisher immer so verstanden, dass der GVZ sobald der Schuldner bei ihm auftaucht, zuerst mal in die Tasche schaut (Taschenpfändung) und wenn nichts drinnen ist, VA abnimmt. :nachdenk

Bitte um Aufklärung :thx
Möchte nur nochmal kurz meine Frage aufgreifen. Kann mir auch gerne jemand anderes erklären. :mrgreen:
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niva
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#13

28.07.2016, 16:06

ohne vorherigen Pfändungsversuch lädt der GVZ den Schuldner zur Abgabe der VV, wenn er kommt, dann nimmt der die VV ab. durchsuchen wird der GVZ nichts, solange du nichts entsprechendes beauftragt hast.

mit vorherigem Pfändungsversucht besucht der GVZ den Schuldner und versucht was zu pfänden und dann durchsucht er auch die Taschen des Schuldner und wenn der Schuldner nichts hat, dann nimmt er die VV ab. das ist die Version wie früher der Kombiauftrag war.
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#14

29.07.2016, 12:28

dann wäre doch die 2 Alternative die bessere oder?
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#15

29.07.2016, 12:40

das kann man pauschal nicht sagen. das kommt ganz auf deinen Schuldner an und auf das was der Mdt möchte.

ich finde die erste besser und bei Schuldner die sowieso nichts haben, spart es GVZ-Kosten.
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