Abrechnung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Nala
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 258
Registriert: 08.07.2008, 09:16
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: Stettten

#1

26.07.2016, 14:35

Hallo Ihr,

eine Frage: Ist es zulässig sowohl nach der Vergütungsvereinbarung als auch nach RVG abzurechnen?

Einzelheiten: in einem strafrechtlichen Mandat möchte mein Chef eine Pauschalbetrag bezahlt haben zzgl der gesetzlichen Gebühren nach RVG. Ich habe so eine kombinierte Rechnung nie gemacht deshalb meine Bedenken. Was meint Ihr? Kennt ihr sowas?

VG
Nala
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17555
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

26.07.2016, 14:49

Fragt sich, was in der Vergütungsvereinbarung geregelt ist.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Wölfchen94
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 55
Registriert: 31.08.2015, 17:21
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText

#3

26.07.2016, 15:16

Ich kenne das nur in getrennten Rechnungen. Also für das außergerichtliche Abrechnung nach Honorarvereinbarung und dann den gerichtlichen Teil gesetzlich nach RVG.
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17555
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#4

27.07.2016, 09:18

Muss auch nicht sein. Wie gesagt: Es kommt auf die Vereinbarung an. Ohne zu wissen, was da steht, bringt sämtliches Diskutieren nichts. ;)
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten