Hallo Ihr,
eine Frage: Ist es zulässig sowohl nach der Vergütungsvereinbarung als auch nach RVG abzurechnen?
Einzelheiten: in einem strafrechtlichen Mandat möchte mein Chef eine Pauschalbetrag bezahlt haben zzgl der gesetzlichen Gebühren nach RVG. Ich habe so eine kombinierte Rechnung nie gemacht deshalb meine Bedenken. Was meint Ihr? Kennt ihr sowas?
VG
Nala
Abrechnung
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Ich kenne das nur in getrennten Rechnungen. Also für das außergerichtliche Abrechnung nach Honorarvereinbarung und dann den gerichtlichen Teil gesetzlich nach RVG.
- Anahid
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Muss auch nicht sein. Wie gesagt: Es kommt auf die Vereinbarung an. Ohne zu wissen, was da steht, bringt sämtliches Diskutieren nichts.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.