Neu im BerHG

In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
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NadineIm
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#1

30.06.2016, 08:48

Guten Morgen alle zusammen, :wink2

was das Thema Beratungshilfe angeht, bin ich ganz neu auf dem Gebiet. Hatte sonst nur mit Unternehmensinsolvenzen zu tun.

Ich würde gerne allgemein wissen, wie ich eine "größere" Beratung über BerH abrechnen kann.

Wir haben jetzt einen Mandanten, der möchte mit unserer Hilfe in die Regelinsolvenz (kleines IN). Also kein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan. Kann ich das nur mit der Beratungsgebühr abrechnen? Stehe da gerade etwas auf dem Schlauch....

:thx

Viele Grüße und einen angenehmen Tag
Nadine
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Rpfl_Andreas
Prozesskostenhilfsbeamter
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#2

30.06.2016, 15:30

Beratungshilfegebühren sind seeehr grob pauschalisiert. Beratung ist Beratung, egal wie aufwendig sie war. Da gibt es keinen Zuschlag.

Es gibt nur die Beratungshilfegebüher Nr. 2500 VV RVG von der Partei und
die Beratungsgebühr Nr. 2501 VV RVG. Das ist alles.
Bianca1982
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#3

14.10.2016, 20:00

Hallo,

Welchen rechtlichen Grund gibt der Mandant bei der Beantragung der BerH an? Wurde der Antrag auf BerH bewilligt?
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