Insolvenz-Rückforderung

Hier hinein gehören alle Themen rund um die Insolvenz.
Kanzlei17c
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 85
Registriert: 25.11.2014, 16:53
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: NoRa / NT

#1

09.02.2016, 17:12

Hallo,

wir haben für unsere Mandantin Fr. XY einen Mahnbescheid gegen Frau Z wegen offener Mieten (im Jahr 2004) erwirkt.

Im Jahre 2004 haben wir dann auch eine Lohnpfändung veranlasst. Drittschuldnerin teilte zunächst mit, das zurzeit kein pfändbares Einkommen vorliegt. In den Jahren 2005, 2008, 2009 und 2010 sind dann kleine Beträge von der Drittschuldnerin gezahlt worden.
Im Oktober 2012 erhielten wir dann von der Drittschuldnerin, dass die Schuldnerin aus dem Unternehmen ausgeschieden ist, und damit der Pfüb erledigt sei. (!!!!)

Merkwürdiger weise erhielten wir noch weitere Beträge von der Drittschuldnerin in den Monaten Dez'14 bis Juni '15.

Jetzt im Oktober 2015 bekamen wir von der Drittschuldnerin ein Schreiben, dass übersehen worden wäre, dass gegen die Schuldnerin ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde und uns versehentlich Beträge überwiesen worden seien und sie um Erstattung der Beträge bitten.

Die Treuhänderin am 11.06.13 die Drittschuldnerin von dem Inso-Verfahren informiert. Demnach läuft seit 2009 das Inso-Verfahren und die Schuldnerin hat die Restschuldbefreiung beantragt.

Da wir von dem Verfahren natürlich nichts wussten, haben wir auch keine Forderung zur Tabelle angemeldet.

Müssen wir jetzt die von der Drittschuldnerin erhaltenen Beträge zurückzahlen?
Ich blicke da überhaupt nicht durch.

Wenn kann mir da bitte helfen?

Schon jetzt :thx
Kanzlei17c
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 85
Registriert: 25.11.2014, 16:53
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: NoRa / NT

#2

10.02.2016, 11:18

Kann mir hier irgend jemand weiterhelfen??? :kopfkratz
Benutzeravatar
paralegal6
Foreno-Inventar
Beiträge: 2983
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#3

11.02.2016, 17:01

Bischen merkwürdig dass der Treuhänder das nach 4 Jahren erst merkt. Hast du nachgeschaut in den Bekanntmachungen ob das so stimmt?
Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.
Und dann braucht der ds nochmal zwei Jahre um euch zu informieren?
Bild
Kanzlei17c
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 85
Registriert: 25.11.2014, 16:53
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: NoRa / NT

#4

22.02.2016, 10:50

Vielen Dank für die Nachricht.

Also wir haben am 30.10.2015 von der Insolvenzverwalterin eine Nachricht erhalten, dass am 09.11.2009 das das Inso-Verfahren eröffnet wurde. Den entsprechenden Beschluss hatte sie beigefügt.

Es ist ja auch merkwürdig, dass der Arbeitgeber für den Zeitraum Dezember 2014 bis Juli 2015 Beträge überwiesen hat.

Also Folgendes steht in den Bekanntmachungen:

xx IK xx/09 : In dem Insolvenzverfahren xxxxx, ist der Schuldnerin durch Beschluss vom 02.08.2010 die Restschuldbefreiung rechtskräftig angekündigt. Der Schuldnerin wird Restschuldbefreiung erteilt werden, wenn sie während der Laufzeit der Abtretungserklärung (Wohlverhaltensperiode) die Obliegenheiten gemäß § 295 Insolvenzordnung (InsO) erfüllt und die Restschuldbefreiung nicht zuvor nach §§ 296 ff. InsO versagt wird. Die Wohlverhaltensperiode beträgt sechs Jahre, beginnend mit der Verfahrenseröffnung am 09.11.2009. Zur Treuhänderin ist Rechtsanwältin xy bestimmt worden.

Die pfändbaren Forderungen der Schuldnerin auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge gehen nach Maßgabe der Abtretungserklärung auf die Treuhänderin über.

Amtsgericht Osnabrück, 06.09.2010


Was mache ich denn jetzt??
Benutzeravatar
paralegal6
Foreno-Inventar
Beiträge: 2983
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#5

22.02.2016, 11:34

Hat sich die Treuhänderin denn gemeldet dass sie was haben möchte? Ich würde erstmal nichts tun.
Bild
Kanzlei17c
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 85
Registriert: 25.11.2014, 16:53
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: NoRa / NT

#6

22.02.2016, 11:45

Zunächst hatte sich der Drittschuldner gemeldet (14.09.15) Dort haben wir dann einen Nachweis über die Eröffnung des Inso-Verfahrens angefordert (28.09.).
Am 30.10. bekamen wir dann eine E-Mail von der Treuhänderin mit dem Beschluss

Die Treuhänderin möchte die in '14 und '15 gezahlten Beträge haben.
Kanzlei17c
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 85
Registriert: 25.11.2014, 16:53
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: NoRa / NT

#7

26.02.2016, 09:15

Weiß noch jemand Rat??
Benutzeravatar
paralegal6
Foreno-Inventar
Beiträge: 2983
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#8

26.02.2016, 18:26

Eigentlich haftet erstmal der ds, der wird sich die Beträge aber auch von euch zurückholen. Keine Ahnung ob da Verjährung oder so greifen würde, dass muss dein ra schauen
Bild
Kanzlei17c
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 85
Registriert: 25.11.2014, 16:53
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: NoRa / NT

#9

29.02.2016, 10:01

und Chefin hat mir die Akte hingelegt mit dem Vermerk wie meine Meinung dazu wäre.
Kanzlei17c
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 85
Registriert: 25.11.2014, 16:53
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: NoRa / NT

#10

07.03.2016, 09:01

weiß noch jemand was??
Antworten