Hallo liebes Forum, ich stehe grad auf dem Schlauch und hoffe, ihr könnt mir helfen.
Ein Mandant hat eine Lohnpfändung aufgrund rückständiger Unterhaltszahlungen erhalten. Allerdings hat er den Unterhalt monatlich bezahlt, sodass der Pfüb nicht gerechtfertigt ist. Er kann die Zahlungen durch Vorlage der Kontoauszüge nachweisen.
Ich würde der Gegenseite die Kontoauszüge vorlegen und um Aufhebung der Pfändung bitten. Wenn dies nicht erfolgt, würde ich eine Vollstreckungsabwehrklage einreichen. Oder muss ich Beschwerde gegen den Pfüb beim Vollstreckungsgericht einreichen? Vielen Dank für Eure Hilfe. Gruß haribo
Pfüb wegen Unterhalt
- Anahid
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Ich würde das genauso machen, wie Du vorschlägst. Erst einmal würde ich der Gegenseite selbst die Möglichkeit geben, die Pfändung aufzuheben (allerdings mit kurzer Frist) und ansonsten Vollstreckungsgegenklage erhben.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.