GV-Auftrag eingereicht - was tun bei neuen Rückständen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Tinkerbelly
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#1

10.02.2016, 08:42

Hallo Zusammen :wink1 ,

ich habe in einer Unterhaltssache letzte Woche einen GV-Auftrag erteilt wegen rückständiger Unterhaltsforderungen (September, Oktober 15). Heute teilt mir unser Mdt. mit, dass die Unterhaltsverpflichtete im Februar zu wenig Unterhalt gezahlt hat.

Ich habe bisher kein Az. vom AG wegen des laufenden GV-Auftrages. Wie würdet ihr jetzt vorgehen, damit auch die erneut entstandenen Rückstände mit vollstreckt werden können? Tut mir leid wegen der etwas dummen Frage :oops:

Danke im Voraus und liebe Grüße
Tinkerbelly
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Pepples
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#2

10.02.2016, 09:07

Das geht nur über einen neuen Auftrag. Ich würde erstmal abwarten, was die ZV jetzt erbringt. ;)
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Tinkerbelly
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#3

10.02.2016, 09:26

Ah ok, danke für Deine Hilfe!

Wie ärgerlich... dann warte ich jetzt mal ab, was kommt.
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Liesel
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#4

10.02.2016, 09:46

Zuständigen GV ermitteln und dort den Sachverhalt schildern. Wenn er mitspielt, ihm das neue Forderungskonto übersenden. Hat bei mir schon geklappt.
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Tinkerbelly
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#5

10.02.2016, 09:53

Liesel hat geschrieben:Zuständigen GV ermitteln und dort den Sachverhalt schildern. Wenn er mitspielt, ihm das neue Forderungskonto übersenden. Hat bei mir schon geklappt.
:thx Versuche es gleich! Danke!
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#6

11.02.2016, 09:30

Hab mit dem GV telefoniert, leider ist es nach neuster Rechtssprechung nicht mehr möglich, den ZV-Auftrag zu erweitern -.- jetzt heißt es abwarten, ob was bei rumkommt und gegebenenfalls dann einen neuen Antrag stellen...
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