Rechtschreiberkennung und ZV

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Elke1971
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#1

17.10.2015, 11:36

Hallo, bin neu hier im Forum und habe bezüglich Datev Fragen.

Kann man die automatische Rechtschreibung gleich einstellen. Ich muss immer auf Ansicht gehen und dann auf Rechtschreibung überprüfen. Besteht da eine Möglichkeit gleich beim Schreiben den Fehler anzuzeigen, wie z. B. bei Word rot unterzeichnet.

Und auch beim VB habe ich ein Problem. Habe Titel angelegt, diesen auch erhalten. Aber die Gebühr für den VB taucht in meinem Forderungskonto nicht auf.
Wie bekomme ich die Gebühr für den VB in mein Forderungskonto, damit diese dann auch in der Forderungsaufstellung auftaucht.

Danke im Voraus, Elke
pitz
...wegen der Kekse hier
Kennt alle Akten auswendig
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#2

19.10.2015, 09:23

Elke1971 hat geschrieben:Und auch beim VB habe ich ein Problem. Habe Titel angelegt, diesen auch erhalten. Aber die Gebühr für den VB taucht in meinem Forderungskonto nicht auf.
Wie bekomme ich die Gebühr für den VB in mein Forderungskonto, damit diese dann auch in der Forderungsaufstellung auftaucht.
Hast du die Gebühr bereits mit der Aufwanderfassung als Aufwand erfasst?
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Whoville
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#3

19.10.2015, 09:44

Elke1971 hat geschrieben:Hallo, bin neu hier im Forum und habe bezüglich Datev Fragen.

Kann man die automatische Rechtschreibung gleich einstellen. Ich muss immer auf Ansicht gehen und dann auf Rechtschreibung überprüfen. Besteht da eine Möglichkeit gleich beim Schreiben den Fehler anzuzeigen, wie z. B. bei Word rot unterzeichnet.

- Ich glaube, das geht nicht. Ich habe die Rechtschreibprüfung daher im Schnellzugriff in der Symbolleiste hinterlegt, das geht dann ein wenig schneller.

Und auch beim VB habe ich ein Problem. Habe Titel angelegt, diesen auch erhalten. Aber die Gebühr für den VB taucht in meinem Forderungskonto nicht auf.
Wie bekomme ich die Gebühr für den VB in mein Forderungskonto, damit diese dann auch in der Forderungsaufstellung auftaucht.

Solange du den VB nicht über das Programm beantragst, kann das Forderungskonto nicht wissen, dass die Gebühren angefallen sind. Du müsstest sie daher als Rechtsanwaltskosten einbuchen.
Ich trage die Kosten des Verfahrens daher nach Erhalt des VBs als eine Summe ein; wird hier von den Gerichtsvollziehern auch gewünscht.

Danke im Voraus, Elke
Elke1971
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#4

23.10.2015, 19:17

Danke,
VB Tipp hat mir sehr geholfen!!
Elke
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#5

04.02.2016, 09:10

Wie man dauerhaft die REchtschreibprüfung einschaltet würde mich auch interessieren, da er manchmal Buchstaben nicht schreibt die ich tippe ist am Ende des Bandes viel kauderwelsch da und ich überlese manches
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Jana47
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#6

22.10.2016, 11:55

Wir haben das Programm jetzt auch ganz neu und ich wurstel mich da so durch. Das Thema Rechtschreibprüfung kam aber bereits auf den Tisch, weil dies einfach verrückt ist, jedes Mal die automatische Rechtsschreibprüfung aktivieren zu müssen, wenn man ein Dokument aus dem Programm heraus erstellt.

Ich selbst habe die Anpassung zwar nicht vorgenommen, aber unser DATEV-Betreuer hat den in "Phantasy" allen Briefen zugrundeliegenden "Briefkopf" unserer Kanzlei als Vorlage aufgerufen und dort die automatische Rechtschreib- und Grammatikprüfung aktiviert. Es muss also der "BAsis"Briefkopf der Software entsprechend in der Vorlage angepasst werden, da auf diese alle anderen programmerstellten Texte beruhen (jedenfalls so bei uns; ich gehe davon aus, dass das überall so ist. ;))

Gruß Jana
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