Wohin mit dem Siegel im Original?

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Julie
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#11

23.05.2007, 11:48

Also ich mache es so: Auf dem Original kommt das Farbdrucksiegel rechts neben der Unterschrift des Notars. Die Rechnung hat ein eigenes Blatt und dort unterzeichnet der Notar nochmals und auch dort kommt das Farbdrucksiegel rechts daneben. Das Original wird dann erst nach Abschluss der Angelegenheit irgendwann genäht und mit dem Prägesiegel auf der Rückseite versehen.

Ausfertigungen mache ich so: Ich kopiere das Original und drucke den Ausfertigungsvermerk auf die Rückseite der letzten Seite der Kopie. Dann wird alles genäht und das Prägesiegel neben der zu fertigenden Unterschrift des Notars gepappt. Bei Beglaubigungen verfahre ich genauso.

@notargehilfe: Die Kostennote muss also nicht gesiegelt werden?

Vor kurzem war der Prüfer da und hat rumgemeckert, dass die neusten Niederschriften mit mehreren Seiten nicht genäht und gesiegelt waren!
[b]Lg, Julie[/b]
Notargehilfe

#12

23.05.2007, 12:33

Auf dem Original kommt das Farbdrucksiegel rechts neben der Unterschrift des Notars
Wie gesagt, weder BeurkG noch DONot schreiben dies bei Niederschriften vor.
Die Kostennote muss also nicht gesiegelt werden?
§ 154 I KostO: Berechnung muss unterschrieben sein, von Siegel keine Rede

Siegelung schadet natürlich nicht.

Grüße aus dem Rheinland
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Pepsi
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#13

23.05.2007, 14:13

Notargehilfe hat geschrieben:
dann das Prägesiegel hinten unter dem Verteiler ganz unten
Was soll denn das Siegel da? Die Kostenberechnung wird doch auch nicht gesiegelt. Die Ausfertigungshinweise sind auch nur zu vermerken. Siegeln ist nicht erforderlich.
da es ja egal ist, wo man das Prägesiegel hinmacht, mach ich es immer ganz hinten.. zu bedeuten hat das nichts und das das Original gar nicht gesiegelt werden muss, nehme ich jetzt mal so hin..
manche machen das Prägesiegel auch ganz vorn auf die Urkunde, wenn sie so ein Vorblatt haben für die begl. z.B. (weiß jetzt nicht mehr genau wie das bei denen war).. DAS ist wohl egal wo es hinkommt, hauptsach unter den UNterschriften ist eins.. das Prägesiegel ist ja nur dazu da, die Seiten zusammenzuhalten
Das Prägesiegel ist genauso "wertvoll" wie das Farbdruck- oder Wachssiegel und dient nicht nur zum Verbinden mehrerer Seiten. Ein Siegel pro Urkunde reicht auch aus. Bezüglich deines Vorblattes: Eine beglaubigte Abschrift oder Ausfertigung muss gesiegelt werden.[/quote]

ja, das gegenteil hab ich ja nicht behauptet, aber so ist es für mich am einfachsten zu merken: bei den unterschriften gummisiegel und ganz hinten prägesiegel.. so kann man es auch besser kopieren, weil das prägesiegel fast nie kopierbar ist
Das in der Praxis an allen möglichen und unmöglichen Stellen gesiegelt wird, ist mir auch bekannt. Auch hier im Büro kursierten früher die tollsten Regeln, was wo zu siegeln sei. Häufig sind das aber nur Angewohnheiten, die von Angestellten zu Angestellten weitergereicht werden.
wie schon oben gesagt, weiß ich dass man nicht mehrere siegel braucht.. regeln sind das nicht, jeder kann es so machen wie er es möchte, aber es wurde bei uns schon immer so gemacht und ich finde es auch gut so..
Gast

#14

23.05.2007, 21:27

Oh wei... da gibt es ja echt eine Menge Ansichten!

Ich erinnere mich auch, dass in Niedersachsen uns mal ein Prüfer gesagt hat, das _jede_ mehrseitige Urkunde genäht werden muß.

Nun ja, also wenn ich es nach wie vor so mache, das Prägesiegel unter die Originalunterschriften der Parteien und des Notars zu setzen und die Kostennote hinten dran zu ösen - ungesiegelt - dann soll's wohl okay sein, hm?

Ist ja bei mir auch nur so, dass ich mich gewundert habe, weil das Siegeln der Rechnung mir noch nicht "untergekommen" ist.

Danke für Eure Antworten! :)
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Pepsi
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#15

24.05.2007, 07:58

naja jeder machts so, wie er es "gelernt" hat.. und da das siegeln der Rechnung nicht schadet.. ist doch viel zu umständlich die Rg extra dranzupappen. und wie schon gesagt, bleibt die Urkunde unbeschadet wenn man.. naja usw.. ;-)
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#16

08.01.2016, 12:49

Hallo! :wink1

Ich rolle das Thema einfach noch einmal auf. :roll:

Ich habe eine neue Kollegin bekommen, die siegelt wie folgt:

Egal ob Urschrift, begl. Kopien oder Ausfertigungen...

Sie setzt das Farbdrucksiegel neben die Unterschrift des Notars - egal ob Vermerkblatt oder Urkundsunterzeichnungen - und wenn sie die Urkunde dann näht, setzt sie das Prägesiegel direkt über das Farbdrucksiegel, also so, dass man das Farbdrucksiegel später nicht mehr sehen kann :kopfkratz

Komisch finde ich am meisten dabei:
Bei Urkunden, von denen keine Ausfertigungen erteilt wurden, hat man ja somit kein Verteilerblatt. Sprich also, sie siegelt neben der Notarunterschrift mit Farbdrucksiegel.....dann macht sie die begl. Kopien (die ja ein Farbdrucksiegel wiedergeben) ...dann näht sie alles...und bei der Urschrift übersiegelt sie mit dem Prägesiegel....meiner Meinung nach sind die begl. Kopien ja dann nicht mehr die korrekte wiedergabe der Urschrift, weil das Farbdrucksiegel weg ist... :panik

wir haben jetzt gesagt, dass das soooo nicht mehr gemacht werden soll
In mir schlummert ein Genie; es wird nur nicht wach!
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#17

08.01.2016, 13:53

Also das Siegel (Prägesiegel) kommt neben die letzte abschließende Unterschrift des Notars das bedeutet, der Vermerk("Ausfertigungen und Abschriften erteilt an... Notar") ist die letzte Seite einer Urkunde dahin kommt das Siegel (i.d.R. links daneben).

Das Gesetzt sieht seit dem GnotKG nicht mehr vor eine Kostenrechnung unter den Vermerk zu setzen, diese Vorschrift war nur in der KostO enthalten und fällt somit weg!

Die Beglaubigte Abschrift bekommt einen weiteren Vermerk ("Beglaubigte Abschrift stimmt mit der Urschrift überein... Notar") Dann wird alles genäht und das Siegel kommt wieder neben die letzte abschließende Unterschrift des Notars. (Das nähen entfällt, wenn wir nur eine Seite haben bzw. 2 Seiten auf einem Blatt sprich Vor- und Rückseite, da wird dann das Farbsiegel gesetzt)

Bei U-Beglaubigungen machen wir das zum Beispiel so:
1. Seite Text mit zu beglaubigender Unterschrift.
2. Seite mit Vermerk
Darauf setzen wir ein Farbdrucksiegel und jagen das ganze 3 mal durch den Kopiere.
Dann nähen wir den Vermerk mit dem Original zusammen und setzen das Siegel genau auf das Farbdrucksiegel. (Der Notar unterschreibt den Vermerk -fertig)
Die Beglaubigte bekommt einen zusätzlichen Vermerk unter der Unterschrift (die an dieser Stelle mit einem gez.-Stempel versehen ist)(Die Fotokopie ist....und wird
hiermit beglaubigt...) den Vermerk unterschreibt der Notar und neben die Unterschrift kommt das Siegel)

In deinem Fall würde ich sagen, man kommt ja gar nicht in Versuchung das Farbdrucksiegel bei einer beglaubigten zu überstempeln mit dem Prägesiegel weil man da ja unschwer einen Beglaubigungsvermerk hinquetschen kann.

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.

Liebe Grüße
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Pepsi
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#18

08.01.2016, 13:59

Du hast das falsch verstanden.. Ihr ging es darum, dass das Farbsiegel mit dem Prägelsiegel überklebt wird. Und das machst du m.E. genau so
hexe_88
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#19

08.01.2016, 14:27

Das ist dann ja auch richtig. Also geht es um das Original.

Wozu benötigst du denn zwei Siegel im Original? Eine Urkunde hat bei mehreren Seiten genäht zu werden und mit dem Prägesiegel verbunden werden, ergibt sich klar aus dem Gesetz § 44 BeurkG.

Farbsiegel sind im Original nur an den Ergänzungen und Streichungen etc. die der Notar während der Beurkundung vornimmt (natürlich nicht hinterher^^) zu setzen, welche dann auch alle sämtlichst vom Notar unterschrieben werden müssen.

Aus dem Gesetz ergibt sich nicht, dass es bei beglaubigten Kopien ein Farbsiegel als Abschluss der Urkunde gibt. Da man theoretisch laut dem Gesetz eine Beglaubigte von der fertigen Urkunde erteilt, sprich --> Original nähen und siegeln und davon dann eine Kopie erstellen, es ist aber zeittechnisch gar nicht möglich, weil sonst der Notar den Vermerk unterm Original erst unterschreiben muss und dann muss man alles kopieren und genähte Urkunden zu kopieren ist aufwendig. Es ist aber laut dem Gesetz so vorgesehen, es bemängelt nur niemand.

Bei Ausfertigungen hat man das Problem garnicht, da sich aus dem Gesetz ergibt es müssen Abschriften erteilt werden, dass bedeutet Kopien sind unzulässig. Und an den Stellen wo sich das Siegel befindet wird ein L.S.-Stempel und an den Stellen wo sich die Unterschriften befinden gez. Müller, gez. Meier, wie auch immer gesetzt werden.
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#20

08.01.2016, 14:36

Es geht ihr wohl darum, dass auf der Kopie das Farbsiegel zu sehen ist, welches auf dem Original nicht mehr zu sehen ist.

Erzähl das mit dem Unterschriften kopien mal den anderen NoFas, die kopieren alle nach wie vor und setzen nicht gez. ... hin!
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