Gegenstandswert Volljährigenunterhalt

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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nicogast
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#1

27.11.2015, 17:33

Hallo, ich bin mir unsicher bei einer Abrechnung. Welchen Gegenstandswert kann ich außergerichtlich bei der Berechnung von Volljährigenunterhalt ansetzen? Wir vertreten ein geschiedenes Elternteil gegen das volljährige Kind. Den Gesamtunterhaltsbetrag für beide Elternteile oder nur den auf unser Mandat entfallenden gequotelten Anteil? :kopfkratz
sansibar
...ist hier unabkömmlich !
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#2

28.11.2015, 21:50

Wenn es zunächst einen Forderungsbetrag gab, würde ich den als Jahresbetrag zu Grunde legen, wenn es rein um die Ermittlung ging, den auf euren Mandanten entfallenden Jahresbetrag.
Grüße - sansibar
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nicogast
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#3

30.11.2015, 16:29

Danke - es gab nämlich keinen Forderungsbetrag. Ich weiß ja jetzt noch nicht die endgültige Quotelung, da die Auskünfte des anderen Elternteils nicht vollständig erteilt sind. So kann ich schlecht rechnen und hatte gehofft, einfach den Gesamtanspruch des Kindes zugrunde legen zu können.
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