Also er war bedingt deliktfähig.
Ich sehe in der ganzen Akten absolut keinen Grund warum man nicht die Eltern belangen kann. Es ist zum Haareraufen
minderjähriger Schuldner - Abgabe EV
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Ein Spitzname ist eine gesprochene Karrikatur. (Vicco von Bülow alias Loriot)
- ButlerJames
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Ich hatte mal eine ähnliche Sache.
Auch eine Arztbehandlung. Habe den Mahnbescheid gegen das Kind mit Angabe des gesetzlichen Vertreters gemacht. Auch hier habe ich die ZV eingeleitet, hatte aber das große Glück das der Papa daraufhin gezahlt hat.
Ich denke, dass ich (habe ja nen Titel gehabt) ansonsten bis zur Volljährigkeit gewartet hätte.
Auch eine Arztbehandlung. Habe den Mahnbescheid gegen das Kind mit Angabe des gesetzlichen Vertreters gemacht. Auch hier habe ich die ZV eingeleitet, hatte aber das große Glück das der Papa daraufhin gezahlt hat.
Ich denke, dass ich (habe ja nen Titel gehabt) ansonsten bis zur Volljährigkeit gewartet hätte.