Kosten des Gerichtsvollziehers

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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flateric79
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#1

09.10.2015, 12:24

Hallo zusammen,

ich weiß zwar nicht genau, ob ich in der richtigen Kategorie schreibe, aber ich hoffe, ihr könnt mir trotzdem weiter helfen.

Wir haben im April 2014 einen ZV-Auftrag mit Abnahme des Vermögensverzeichnisses gestellt. Nunmehr bekommen wir nach über einen Jahr die Vermögensauskunft. Der Vermögensauskunft ist zu entnehmen, dass der GV für weitere 5 Gläubiger die Vermögensauskunft abgenommen hat.

Darf der GV für jeden Gläubiger die Gebühren für die

-Abnahme der Vermögensauskunft und
- WG-Pauschale

verlangen?

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen und jetzt schon :thx

LG Nicole
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
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#2

11.10.2015, 22:07

Schau dir mal diesen Beitrag an; da solltest du eine Antwort auf deine Frage finden.

http://www.foreno.de/zwangsvollstreckun ... l#p1509383
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Gestern: schon vorbei.
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den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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