ZV Arbeitslosengeld + Unterkunft + Pflegegeld

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Mel0304
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#1

09.10.2015, 11:35

Hallöcccccchen,

unsere Schuldnerin hat die Vermögensauskunft abgegeben. Zu entnehmen ist folgendes:

ALG II + Kosten für die Unterkunft 399 + 600 €
und Pflegegeld 458 €

Wird das ALG II und die Kosten für die Unterkunft als ein Einkommen angesehen?

Ich habe mir nämlich überlegt, dass 399+600= 999 € ergeben und somit die Pfändungsgrenze von 930 € übersteigen. Somit könnte ich dann ja das Pflegegeld von 458 € pfänden.

Hat jemand Ahnung davon und kann mir helfen?
Maddien
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#2

09.10.2015, 11:48

Pflegegeld ist nicht pfändbar
läuft...
:huch
Mel0304
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#3

09.10.2015, 11:56

auch dann nicht, wenn sie einen angehörigen pflegt?
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#4

12.10.2015, 08:41

Pfändungsgrenze 930,00 Euro?
Dracarys!

Nenn mir eine Farbe zwischen 1 und 10. Aber nicht Februar! Das ist kein Land!
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#5

12.10.2015, 09:34

Mel0304 hat geschrieben:Pfändungsgrenze von 930 €
930 € + 150 € = http://www.justiz.nrw.de/BS/Hilfen/freibetrag/index.php
Mel0304 hat geschrieben:auch dann nicht, wenn sie einen angehörigen pflegt?
Dann erst recht nicht: http://www.pflegeversicherung24.com/rat ... pfaendbar/
Viele Grüße vom Alex
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Mel0304
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#6

12.10.2015, 10:44

Maja1974 hat geschrieben:Pfändungsgrenze 930,00 Euro?
§ 580 c
Mel0304
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#7

12.10.2015, 10:45

OKK13401 hat geschrieben:
Mel0304 hat geschrieben:Pfändungsgrenze von 930 €
930 € + 150 € = http://www.justiz.nrw.de/BS/Hilfen/freibetrag/index.php
Mel0304 hat geschrieben:auch dann nicht, wenn sie einen angehörigen pflegt?
Dann erst recht nicht: http://www.pflegeversicherung24.com/rat ... pfaendbar/

ok, danke
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#8

12.10.2015, 11:07

Mel0304 hat geschrieben:
Maja1974 hat geschrieben:Pfändungsgrenze 930,00 Euro?
§ 580 c
ist mir bekannt .. auch die Erhöhung auf aktuell € 1.079,99 ;)
Dracarys!

Nenn mir eine Farbe zwischen 1 und 10. Aber nicht Februar! Das ist kein Land!
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Mel0304
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#9

12.10.2015, 11:23

Maja1974 hat geschrieben:
Mel0304 hat geschrieben:
Maja1974 hat geschrieben:Pfändungsgrenze 930,00 Euro?
§ 580 c
ist mir bekannt .. auch die Erhöhung auf aktuell € 1.079,99 ;)
So war das ja gar nicht gemeint... Ich hätte mich ja auch irren können ;)
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