Hallöcccccchen,
unsere Schuldnerin hat die Vermögensauskunft abgegeben. Zu entnehmen ist folgendes:
ALG II + Kosten für die Unterkunft 399 + 600 €
und Pflegegeld 458 €
Wird das ALG II und die Kosten für die Unterkunft als ein Einkommen angesehen?
Ich habe mir nämlich überlegt, dass 399+600= 999 € ergeben und somit die Pfändungsgrenze von 930 € übersteigen. Somit könnte ich dann ja das Pflegegeld von 458 € pfänden.
Hat jemand Ahnung davon und kann mir helfen?
ZV Arbeitslosengeld + Unterkunft + Pflegegeld
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930 € + 150 € = http://www.justiz.nrw.de/BS/Hilfen/freibetrag/index.phpMel0304 hat geschrieben:Pfändungsgrenze von 930 €
Dann erst recht nicht: http://www.pflegeversicherung24.com/rat ... pfaendbar/Mel0304 hat geschrieben:auch dann nicht, wenn sie einen angehörigen pflegt?
Viele Grüße vom Alex
HINWEIS: Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und keine verbindliche Rechtsberatung.
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OKK13401 hat geschrieben:930 € + 150 € = http://www.justiz.nrw.de/BS/Hilfen/freibetrag/index.phpMel0304 hat geschrieben:Pfändungsgrenze von 930 €
Dann erst recht nicht: http://www.pflegeversicherung24.com/rat ... pfaendbar/Mel0304 hat geschrieben:auch dann nicht, wenn sie einen angehörigen pflegt?
ok, danke
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ist mir bekannt .. auch die Erhöhung auf aktuell € 1.079,99Mel0304 hat geschrieben:§ 580 cMaja1974 hat geschrieben:Pfändungsgrenze 930,00 Euro?
Dracarys!
Nenn mir eine Farbe zwischen 1 und 10. Aber nicht Februar! Das ist kein Land!
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So war das ja gar nicht gemeint... Ich hätte mich ja auch irren könnenMaja1974 hat geschrieben:ist mir bekannt .. auch die Erhöhung auf aktuell € 1.079,99Mel0304 hat geschrieben:§ 580 cMaja1974 hat geschrieben:Pfändungsgrenze 930,00 Euro?