Antragsgegner keine Gesamtschuldner - Kostenfrage

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Alegría
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#11

02.09.2015, 10:20

Im MB-Antrag steht aber auf jeden Fall drin, dass die Antragsgegner keine Gesamtschuldner sind......
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#12

02.09.2015, 10:24

Maddien hat geschrieben:Nein! Dann steht da "Der Antragsgegner wird als Gesamtschuldner in Anspruch genommen mit

1. Geschäftsnummer
2.Geschäftsnummer

usw
Ach stimmt......ich war grad auf dem Holzdampfer. :patsch Also.....das mit der Unternummer stimmt auf jeden Fall. Bedeutet: Die Gegenseite hat Mahnbescheid beantragt, hat zwei Antragsgegner angegeben, aber Gesamtschuldnerschaft nicht angekreuzt. Das Streitgericht hatte sich dann bei Widerspruch zu 2 Verfahren entschieden, da ja keine Gesamtschuldnerschaft besteht (wobei man auch Klagehäufung annehmen könnte) und die Gegenseite hat erst im Laufe des Verfahrens klargestellt (wahrscheinlich bereits bei der Anspruchsbegründung), dass hier Gesamtschuldner vorliegen.

Aber dann bleibt es dabei, was bisher besprochen wurde. Bis zur Verbindung der Verfahren entstehen getrennte Gebühren. Soweit sich die Gegenseite darauf beruft, dass hier nur "ein" Aktenzeichen beim Mahngericht vergeben wurde, ist dies unbeachtlich, da die Gegenseite zwar zwei Antragsgegner im Mahnverfahren angegeben hat, aber die Gesamtschuldnerschaft nicht festgestellt hat (was sich ja eindeutig aus den Mahnbescheiden ergibt).
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Alegría
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#13

02.09.2015, 10:41

Hey super, dann haben wir ja jetzt Licht in die Sache gebracht. Vielen lieben Dank euch!!! Ihr habt mir sehr weitergeholfen :thx :thx :thx
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