Pfändung, InsO

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Chrissy Feldy
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#1

29.08.2015, 15:42

Hallöschen.

Bin mir nicht ganz sicher, ob dieser Beitrag hier rein gehört. Wenn nicht, bitte verschieben. Danke.

Ich arbeite seit kurzem in der außergerichtlichen Schuldenbereinigung bei einem Anwalt. Dazu gehört es auch, dass monatlich oder quartalsweise die Mandanten uns ihre Gehaltsnachweise übersenden. Diese leiten wir an die Insolvenzverwalter nach Prüfung weiter. Wir fertigen dann für uns eine Tabelle an, um zu sehen, was zu pfänden ist, was gepfändet wurde usw.

Nun zu unserem Problem.
Wir haben 2-3 Mandanten, die bekommen bei ihren monatlichen Gehaltszahlungen Nachzahlungen auch für die verschiedensten Vormonate. Zum Beispiel: In der August-Abrechnung wird das Gehalt für August gezahlt, dann noch die Nachzahlung für die Monate Juli, Juni, Mai, April. Dies passiert jeden Monat.
Welcher zu pfändende Wert wird nun angesetzt? Der Wert, der sich aus der August-Rechnung incl. der Nachzahlungen für die Monate April bis Juli errechnet oder aber nur der reine August-Wert (plus evtl. spätere Nachzahlungen für den August)?

Ich hab da auch schon das Internet bemüht, finde da aber nicht so 100 % passendes. Habt Ihr da evtl. eine Ahnung? Gut wären auch Rechtssprechungen bzw. Urteile, die wir dann als Grundlage nehmen können.

Wie wir festgestellt haben, handhaben die Insolvenzverwalter das auch völlig unterschiedlich und nicht einheitlich. Sieht also so aus, als gäbe es da keine richtige Grundlage für.
L.G. Chrissy
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Anahid
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#2

02.09.2015, 10:18

Wenn die Nachzahlungen voll pfändbare Beträge betrifft, dann ist die m.E. jetzt komplett pfändbar. Denn schließlich wurde dem Schuldner ja für die entsprechenden Monate schon der pfändungsfreie Betrag belassen. Wären die Zahlungen damals direkt richtig erfolgt, wäre ja dann auch mehr gepfändet worden.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Chrissy Feldy
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#3

03.09.2015, 17:59

Danke für Deine Meinung Anahid.

Es gibt leider Arbeitgeber, die monatliche Nachzahlungen machen wegen Überstunden und ähnliche Dinge und dies Monat für Monat. Die Abrechnungen des Monats erfolgen ja meist, bevor der Monat zu Ende ist.

Ich sag ja, selbst bei den Insolvenzverwaltern wird dies unterschiedlich gehandhabt. Es gibt die IVW, die dann für die Monate nachfordern und es gibt die, die von dem Augustgehalt incl. Nachzahlungen den Betrag haben wollen.

Im Netz findet sich da auch leider nichts 100 %iges. Deshalb hatte ich gehofft, dass in Foreno vielleicht jemand einen Tipp hat oder gar eine Gesetzesstelle
L.G. Chrissy
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#4

03.09.2015, 18:53

mE müssen Nachzahlungen, egal wann sie tatsächlich erfolgen, stets dem Monat für den sie gezahlt werden hinzugerechnet werden und dann nachträglich geprüft werden, ob unter Berücksichtigung der Nachzahlungen ein pfändbarer Betrag aus dem bereits längst vergangenen Monat entstanden ist. Dazu sollte was im Stöber stehen, morgen mal nachschauen.

*edit*

"Nachzahlungen und Rückstände werden bei dem Arbrechnungszeitraum berücksichtigt, für den (nicht: in dem) sie geleistet werden. Stöber, 15. Auflage Rn. 1042
läuft...
:huch
Chrissy Feldy
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#5

04.09.2015, 17:00

Dank Dir Maddien. Bist ein Schatz.
L.G. Chrissy
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