Verfahren aufgehoben während Feststellungsklage

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aloah134567
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#1

30.07.2015, 10:59

Hallo zusammen,
Momentan ist eine Feststellungsklage am Amtsgericht anhängig und das Verfahren wurde nach § 200 InsO aufgehoben. Wieso glaubt das Gericht es ist Erledigung eingetreten?

Die einzige Erklärung, die ich hierzu habe ist, dass der Schuldner seine Verfügungsmacht wieder erhält.
Aber ich habe gelesen, dass das nur für eine Einstellung nach § 203 ff InsO gilt aber nicht für eine Aufhebung. Hier wird das Verfahren fortgeführt, vor allen Dingen wenn Masse gemäß § 189 Abs. 2 Inso zurück behalten wurde.

Und beeinflusst die Tatsache, dass der Aufhebungsbescheid noch nicht rechtskräftig ist irgendetwas?

Ich suche jetzt schon seit Tagen, aber finde nur widersprüchliches Zeug und erhoffe mir, dass es irgendein Pro weiss.

Vielen Dank!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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Kanzleihund
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#2

30.07.2015, 16:35

Wie lautet denn der Feststellungsantrag?
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
aloah134567
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#3

31.07.2015, 15:40

1. die Forderung der Klägerin in Höhe von..zur Insolvenztabelle im Insolvenzverfahren Az....über das Vermögen ....festzustellen
2. dem Beklagten die Kosten des Rechtstreites aufzuerlegen

Die Forderungsanmeldung erfolgte in der gesetzten Frist und wurde von der Insolvenzverwalterin bestritten.

Während diesem Verfahren wurde das InsOverfahren nach §200 InsO aufgehoben. Nach MüKo wird das Verfahren um die zurückbehaltenden Beträge (kommt es hier darauf an, ob es tatsächlich zurückbehaltene Beträge gab? Wie äußert sich das?) mit dem/der Verwalter/in weiter geführt. Nur bei einer Einstellung würde Erledigung eintreten, sofern der/die InsoSchuldner/in nicht das Verfahren im eigenen Namen weiter führt.

Außer Müko vertritt eine Mindermeinung und die Praxis sieht es anders!?
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