Titelumschreibung bei GbR-Auflösung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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BeeKey
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#1

03.07.2015, 14:03

Hallöchen,

ich habe mal wieder ne Frage. Wir haben eine ZV-Sache laufen. Das Ganze geht gegen unseren ehemals MDT und ist angelaufen im Dezember 14. Zu diesem Zeitpunkt waren wir noch eine Anwalts-GbR. Seit 1.1.15 sind wir aber keine GbR mehr und mein Chef und ich gehen unsere eigenen Wege. Den Fall haben wir "mitgenommen".

Jetzt ist meine Frage, da wir ja jetzt Einzelanwalt sind: 1. Müssen wir den Titel umschreiben lassen? (Als Antragsteller steht nämlich immer noch die Anwalts GbR im Titel) und 2. Wie mache ich das am besten. Reicht da ein einfacher Schriftsatz mit dem Inhalt "... beantrage ich den Titel umzuschreiben. Begründung: ..."? :kopfkratz

Vielen Dank schon im Voraus für Eure Hilfe.

Sonnige Grüße aus einem warmen Büro von BeeKey
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Anahid
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#2

03.07.2015, 15:24

Na schön wärs, wenn es so einfach wäre. Also:

Grundsätzlich kannst Du solange weiter aus dem Titel vollstrecken bis irgendein Vollstreckungsorgan Eure Bevollmächtigung anzweifelt. Denn dann geht's los. Dann stehst Du nämlich vor dem Problem, dass der Titel umgeschrieben werden muss und das geht nicht einfach durch einen Brief, sondern dann braucht Ihr eine notarielle Urkunde an der die früheren Gesellschafter mitwirken müssen, dass diese Forderung im Wege der GbR-Auflösung auf Euch übergegangen ist und mit dieser notariellen Urkunde kannst Du dann eine Titelumschreibung beantragen.
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BeeKey
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#3

05.07.2015, 12:57

Vielen Dank Anahid. Das hilft mir schon mal sehr weiter.

:thx
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