Abrechnung Arbeitsrecht bei drei Klagen und einem GT

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Cassie76
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#1

04.07.2015, 20:25

Ich habe neu in einer Kanzlei angefangen und werde gleich gefordert: :kopfkratz

Meine Chef fragte mich Folgendes:

Es wurde drei Klagen eingereicht in einer Arbeitsrechtssache, ich denke (weiß ich nämlich nicht) wegen Kündigung, dann später Gehalt und dann noch wegen was anderes (k.A.) Wir vertreten den Arbeitgeber und haben uns in allen drei Verfahren angezeigt, so dass eine 1,3 Verfahrensgebühr entstanden ist. Nun war in dem ersten Verfahren ein Gerichtstermin und nun kommt es:

In diesem Gerichtstermin wurden die anderen zwei Verfahren mit verhandelt und ein Vergleich für alle drei Verfahren geschlossen.

Mein Chef möchte nun in allen drei Verfahren die Terminsgebühr und Einigungsgebühr auch abrechnen und fragt mich nun dieses.

Ich denke nun:

1., dass das nicht geht. Ich denke, dass die Gegenstandswerte alle zusammengerechnet werden müssen und nur einmal die Terminsgebühr und Einigungsgebühr entstanden ist. Aber ich benötige dafür einen Kommentar oder §, den ich nicht finde und :schock

2., die Verfahrensgebühren kann ich die in allen drei Fällen mit 1,3 abrechnen. Theoretisch ja eigentlich schon, aber wenn ich die Abrechnung in der ersten Sache mache, dann kommen durch die höheren Gegenstandswert bei der Termins- und vor allem der Einigungsgebühr doch deine Differenzgebühr zustande. :motz

Mädels, sehe ich das richtig? Ich stehe auf dem Schlauch. Bitte, wenn Meinungen, dann viell. noch Angaben, welcher § das regelt. Ich finde einfach nichts dazu.

Vielen Dank schon einmal im voraus. :thx
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jojo
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#2

06.07.2015, 08:40

Ich hoffe es stört nicht, dat ich kein Mädel bin...

Es ist nur eine Einigungsgebühr im entsprechenden Verfahren entstanden.

1. Die VG und TG kannste einzeln in den entsprechenden Verfahren abrechnen.

2. Wenn du im verglichenen Verfahren allerdings eine 3101 abrechnest bzw. ein TG für die übrigen Verfahren, musste die bei den anderen Verfahren anrechnen.

Das rechnerische Ergebnis von 1. und 2. ist gleich, also mach 1. und spar dir die Anrechnerei.
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