Zertifikat nach Art. 57

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Bifi82
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#1

03.07.2015, 16:35

Vielleicht kann mir hier jemand helfen. Ich habe noch nie Vollstreckungssache mit Auslandsbezug machen müssen und jetzt direkt zwei. Ich habe ein notarielle Urkunde und das Zertifikat gem. Art 57 vorliegen und weiß überhaupt nicht, was ich damit machen soll? Ich habe sämtliche Akten von meiner Kollegin "geerbt" und gar keinen Plan.. Muss ich jetzt das Exequaturverfahren einleiten? Vorher die notarielle Urkunde übersetzen lassen?
ICh hoffe, es kann mir jemand helfen.
Ernie

#2

05.07.2015, 22:12

In welchem Land möchtest Du die Vollstreckung ausbringen?
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