Hallo,
wir waren im Ermittlungsverfahren tätig, umfangreiche Stellungnahme an StA, die aber leider nicht zur Einstellung genügte.
Es erging ein Strafbefehl, wir haben dann hier Schreiben ans AG gemacht, in welchem wir den ausdrücklichen Verzicht des Einspruchs gg. den Strafbefehl erklärt haben.
Würde jetzt eigentlich nur die GG und die VG für das Ermittlungsverfahren abrechnen und denken, dass dieser Verzicht noch nicht die Entstehung der VG für die I.Instanz rechtfertigt, oder?
LG Tine
Abrechnung Strafverfahren
- Sputnik85
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Hallo,
schreib doch mal, wie genau deine Rechnung grad aussehen würde.
LG
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Deans Schrei Pudding!!!
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- Tine Dea
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Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren endet mit Eingang des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls beim AG. Das Ermittlungsverfahren und das Verfahren vor dem Gericht sind nach § 17 RVG unterschiedliche Angelegenheiten. Auch wenn ihr nur den Verzicht des Einspruchs erklärt habt, seid ihr im gerichtlichen Verfahren tätig gewesen und bekommt deswegen auch noch die VG für das Verfahren vor dem Gericht! Zuzüglich Auslagen und Ust.
Bu toil leam a dhol gu Alba
Ich möchte nach Schottland
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- Sputnik85
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Ja Sry, dass ich eine genauere Aufstellung dazu gern gehabt hätte. Sonst schließ ich mich mal TineDea an.tine001 hat geschrieben:hab ich doch oben schon gesagt:
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