Berufung Gerichtskosten Gegner bestellt sich nicht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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bluesky
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#1

01.04.2015, 12:25

Hallo,

ich habe eine Frage zum Zivilrecht:

Klage wurde in 1. Instanz verloren, Mdt überlegt, ob er Berufung einlegt. Dazu wurde mit der Gegenseite ein Stillhalteabkommen geschlossen, Gegner bestellt sich erstmal nicht. Berufung wird eingelegt. Nach 2 Wochen will Mdt doch keine Berufung durchführen. Der Gegner RA hat nun keine Gebühren verdient, fallen in diesem Falle aber Gerichtskosten an?

VG Danke!
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niva
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#2

01.04.2015, 12:27

Nr. 1222 KV GKG
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Anahid
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#3

01.04.2015, 12:39

bluesky würdest Du bitte noch Dein Profil um Deinen Beruf ergänzen? Ist bestimmt bei der Forenumstellung verloren gegangen; aber so hätte hier eigentlich niemand antworten dürfen (siehe Forenregeln).
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bluesky
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#4

01.04.2015, 15:49

Hallo,

habs geändert.

Ist hier aber nicht Nr 1221 KV GKG anwendbar, wenn noch keine Begründung vorliegt, also nur eine 1,0 Gebühr?
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#5

01.04.2015, 18:09

Richtig, hier fällt eine 1,0 Gebühr nach 1221 GKG an.
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Liesel
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#6

02.04.2015, 10:00

bluesky hat geschrieben: Der Gegner RA hat nun keine Gebühren verdient, ...
Wieso nicht?
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gkutes

#7

02.04.2015, 13:23

wegen dem Stillhalteabkommen kann der Gegner ja nichts geltend machen
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#8

02.04.2015, 13:38

Würde ich anders sehen.
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#9

02.04.2015, 13:42

bei einem Abkommen mit ausdrücklicher Zusage des Gegners, kann der keine Kosten geltend machen.
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#10

02.04.2015, 13:47

Nur weil der zusagt, sich nicht zu bestellen, heißt das doch nicht automatisch, dass der auch keine Kosten geltend macht. Aufgrund der mittlerweile wirklich klaren Rechtsprechung zum Anfall der 1,1 Gebühr sehe ich von solchen Anschreiben auch mittlerweile ab. Der braucht nur von dem Mandanten beauftrag zu sein, ihn im Berufungsverfahren zu vertreten; die Stillhalteabrede hat da keinen Einfluss auf den Anfall der Gebühr.
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