Ratenzahlung angenommen, Förderung teilweise widerspochen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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gkutes

#1

17.03.2015, 07:29

Hallo!
Wie is das, wenn wir ein teilzahlungsangebot machen, der schuldnerdas annimmt (auch schon zahlung einer Rate) aber gleichzeitig einem Teil der Forderung (einigen ZV-Kosten) widerspricht? Ist dann unser Angebot eigentlich hinfällig und wir brauchen uns nicht mehr daran halten?
Danke!
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katuscha
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#2

17.03.2015, 08:27

Ich würde sagen, dass er ein neues "Vergleichsangebot" gemacht hat und ihr nun entscheiden müsst, ob ihr das annehmt.

Eures ist damit hinfällig, da er es ja nicht so, wie ihr es angeboten habt, angenommen hat.
gkutes

#3

17.03.2015, 16:24

ok, das würde passen, stimmt.
ABER - hier ist da leider was schief gelaufen, denn es war kein FOKO beim Angebot mit dabei. Also nur, wir bieten Ihnen die Begleichung der offenen Forderung in monatlichen Raten á XEUR an. is leider bissle doof gelaufen
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katuscha
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#4

18.03.2015, 08:21

Aber ihr habt doch sicherlich die Höhe der Forderung, also einen Gesamtbetrag inklusiver der bestrittenen ZVkosten, angegeben. Und dieser Forderungshöhe widerspricht er, also stimmen die Eckdaten für die Vereinbarung ja gar nicht mehr.
Schreibblitz
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#5

18.03.2015, 08:25

Ich würde mit der Mandantschaft besprechen, ob Sie den Vorschlag von ihm so akzeptieren will und ihm dann ein neue Ratenzahlungsvereinbarung zusenden. Ich würde dann aber mit reinschreiben, dass die Forderung in Höhe von X € dann mit abgegolten ist. Wir hatten es letztens, dass der Schuldner die Raten, die wir in der RZV hatten, so nicht bezahlen konnten und haben ihm dann auch eine neue Vereinbarung geschickt.
Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden. (Reinhold Niebuhr)
samsara
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#6

18.03.2015, 08:31

Weshalb werden denn einem Teil der ZV-Kosten widersprochen?

Wenn der Schuldner nicht alle Kosten anerkennt (die er auch tatsächlich tragen muss), schließe ich keine Teilzahlungsvereinbarung.
gkutes

#7

18.03.2015, 14:21

Also wir haben ein Folgeschreiben gemacht. In einem vorhergehenden Schreiben ist die Forderung schon beziffert. Aber in dem Schreiben mit dem Ratenzahlungsangebot dann nicht. Ich weiß auch nicht, was da schief lief. Wurde vom Abendsekretariat rausgeschickt und RA hat leider sehr schlumpig gearbeitet =(

Die Rate hat der Schuldner angenommen aber meckert halt wegen einer Sache, die er iwi nicht bekommen hätte. ich hab mir das noch gar nicht so genau angeschaut aus zeitmangel. Würde aber gerne wissen, ob ich dem einfach sagen kann "wennst meckerst, ist die RAte hinfällig"
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