Fiktive Reisekosten für Hauptbevollmächtigten

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Alegría
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#1

02.03.2015, 11:11

Guten Morgen ihr Lieben,

wir haben folgenden Fall: Wir (nicht der Mdt) haben einen Terminvertreter beauftragt. Nun möchte ich den KFA machen. Hierzu nehme ich ja die Verfahrens- und Terminsgebühr usw. Wie ist es nun mit fiktiven Reisekosten. Wenn ich die Kosten der Terminbevollmächtigten nicht festsetzen lasse und nur die Kosten des Hauptbevollmächtigten, kann ich dann fiktive Reisekosten geltend machen?

Vielen Dank im Voraus :)
gkutes

#2

02.03.2015, 13:08

es gelten immer die tatsächlich entstandenen Kosten, es sei denn, diese sind zu hoch und nicht festsetzbar, dann bricht man herunter auf fiktive Kosten.
Alegría
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#3

02.03.2015, 16:33

OK. Verstehe. Vielen Dank :)
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