Mehrere Auftraggeber bei Vertretung Beklagter u Streitverkün

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Britannia
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#1

16.01.2015, 09:57

Hallo Ihr Lieben,

habe in der Suchfunktion nichts gefunden. Stehe gerade etwas auf dem Schlauch.

Wir vertreten in einem Zivilverfahren den Beklagten und den Streitverkündeten. Nunmehr hat der Kläger die Kosten des Rechtsstreits sowie die Kosten der Nebenintervention zu tragen. So weit so gut.

Dann habe ich doch mehrere Auftraggeber, oder? Ich kann doch nicht für beide einzeln abrechnen.

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe.

LG
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Anahid
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#2

16.01.2015, 10:11

Wer hat denn den Streit verkündet? Der Kläger oder der Beklagte? Ich versuch grad rauszufinden, ob Du hier eine Erhöhungsgebühr bekommst oder ob die Streitwerte zu addieren sind und es keine Erhöhungsgebühr gibt.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Britannia
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#3

16.01.2015, 10:15

Der Kläger hat den Streit verkündet.
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#4

16.01.2015, 10:39

Dann würde ich hier mit Erhöhungsgebühr abrechnen, da es m.E. dann eher in Richtung Gesamtschuldnerschaft geht.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Britannia
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#5

16.01.2015, 10:42

Super, vielen Dank!!!
marmus
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#6

27.02.2015, 12:17

halli hallo,

ich hab hierzu fast passend auch noch eine Frage: Wir haben den Kläger im erstinstanzlichen Verfahren vertreten und in der Berufung zusätzlich auch noch die Nebeninterventin. Sind das dann mehrere Auftraggeber für die Berufung und ziehen eine 0,3-Erhöhung nach sich?
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#8

27.02.2015, 14:34

danköö
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