Terminsgebühr - verschiedene Streitwerte

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
BBTB
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#1

18.02.2015, 13:28

In einem Verfahren muss ich nun Kostenausgleichung beantragen bzw. habe es schon gemacht.

Das Gericht hat die Streitwerte wie folgt festgesetzt:

- bis 31.01.2011 88.000 €
- vom 01.02.2011 bis 22.02.2012 auf 79.000 €
- ab dem 23.02.2012 auf 80.200 €

Der erste Termin fand im März 2011 statt. Im November 2012 gab es einen Beschluss, dass das schriftliche Verfahren angeordnet wird und Schriftsätze bis Zeitpunkt X eingereicht werden können.

Woraus berechnet sich meine Terminsgebühr? Ich war mir eigentlich mit dem Zeitpunkt März 2011 und Streitwert 79.000,00 € ziemlich sicher aber nun bin ich wegen dem schriftlichen Verfahren etwas verwirrt. Wird die Terminsgebühr ggf. sogar aus den 80.200 € berechnet?
Zuletzt geändert von BBTB am 18.02.2015, 14:04, insgesamt 2-mal geändert.
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#2

18.02.2015, 13:55

Gibt es denn schon eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren?
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gkutes

#3

18.02.2015, 13:58

die 1,2 Terminsgebühr kann auch im schriftlichen Verfahren entstehen kann, wenn ohne mündliche Verhandlung entschieden wird

-im Einverständnis mit den Parteien (§ 128 Abs. 2 ZPO) im Verfahren mit vorgeschriebener mündlicher Verhandlung oder
- gemäß § 307 Abs. 2 ZPO (dazu Beispiel 1) oder
- gemäß § 495a ZPO.

oder bei einem schriftlichenr Vergleich

ich denke, dies trifft alles bei dir nicht zu, weil du a) schon eine mdl Verhandlung hattest und b) jetzt keinen Vergleich hast.

oder?
BBTB
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#4

18.02.2015, 14:04

In dieser Sache ist im Januar 2013 ein Urteil ergangen.
gkutes

#5

18.02.2015, 14:20

eines der oben genannten???
BBTB
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#6

18.02.2015, 14:34

Kein Anerkenntnisurteil o.ä. Bis Zeitpunkt X konnten Schriftsätze eingereicht werden, als Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde Tag X bestimmt und daraufhin erging das Urteil, dass die Beklagte verurteilt wird, 80.200 € an unseren Mandanten zu zahlen.
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#7

18.02.2015, 16:18

Da ja wohl nach dem Termin die Klage erhöht wurde und nun eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren ergangen ist, ohne dass erneut eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat, fällt die 1,2 TG aus dem hohen Streitwert an.
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#8

19.02.2015, 10:11

Okay, also setze nehme ich die Terminsgebühr aus den 80.200 € Streitwert, weil dies der maßgebliche Streitwert war, als das Verfahren im schriftlichen Verfahren entschieden wurde?
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#9

19.02.2015, 10:47

BBTB hat geschrieben:Okay, also setze nehme ich die Terminsgebühr aus den 80.200 € Streitwert, weil dies der maßgebliche Streitwert war, als das Verfahren im schriftlichen Verfahren entschieden wurde?
Wenn meine Annahme mit der Klageerhöhung stimmt, dann ja.
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#10

19.02.2015, 11:48

Ja von hier wurde paar Wochen nach dem Termin ein neuer Antrag gestellt, mit dem beantragt wurde, dass die Gegenseite nun 80.200 € zahlen soll.
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