Fristenbrechnung-Februar

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Habibi
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#1

30.01.2015, 14:23

Hallo Zusammen,

ich habe ein kleines Problem mit einerFristenberechnung. Ich bin mir leider sehr unsicher.

Frist 1 Monat, ab heute (30.01.2015)

Hauptfrist ist dann der 02.03.2015??????

Danke für Eure Hilfe
Nadaa
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#2

30.01.2015, 14:25

Ich meine die Frist läuft dann am 27.02. ab. Ganz sicher bin ich mir allerdings nicht...

Aber selbst wenn die Frist dann doch erst am 02.03. ablaufen würde, bist du hier auf der sicheren Seite ;)
Starr mich nicht so an, ich bin auch nur eine Signatur :pfeif
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Ciara
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#3

30.01.2015, 14:29

Nadaa hat geschrieben:Ich meine die Frist läuft dann am 27.02. ab. Ganz sicher bin ich mir allerdings nicht...

Aber selbst wenn die Frist dann doch erst am 02.03. ablaufen würde, bist du hier auf der sicheren Seite ;)
Der 27.02. wären 4 Wochen und nicht einen Monat. Ein Monat wäre der 28.02. Dies ist aber ein Samstag, so dass der Fristablauf am nächsten Werktag, den 02.03.2015 ist.
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niva
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#4

30.01.2015, 14:29

richtig wäre der 28.2., siehe § 188 III BGB

aber da der 28.2. ein Samstag ist: 2.3.
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gkutes

#5

30.01.2015, 14:29

Fristablauf ist der 28.02. und weil Samstag, dann der 2.3.
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Tine Dea
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#6

30.01.2015, 14:30

§ 188 Abs. 3 BGB
Theoretisch würde die Frist am 30.02. enden. Da der Februar keinen 30. hat besagt der § 188 Abs. 3 BGB, dass an dessen Stelle der letzte Tag des entsprechenden Monats tritts, also hier der 28.02. Da der 28.02. aber ein Samstag ist und Fristen am Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag nicht enden, endet sie am 02.03., also dem nächsten Werktag!
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Habibi
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#7

30.01.2015, 14:32

Vielen Dank für Eure schnellen Antworten :)

Ein schönes Wochenende
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#8

02.02.2015, 09:10

Wir notieren unsere Fristen immer sicherheitshalber auf den Tag vor dem Wochenende also in dem Fall dann auf den 27.02., allerdings wird das so weit ich weiß auch nur bei uns gemacht damit wir auf der sicheren Seite sind (die ZV-Abteilung notiert auch immer den Tag nach dem Wochenende/Feiertag)
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