Dokumentenpauschale

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
simi
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#1

16.12.2014, 13:24

Hallo Ihr Lieben,

habe vom Gericht die Aufforderung bekommen, die im Vergütungsantrag berechnete Dokumentenpauschale (über 1500 Seiten) nachzuweisen, eine Aufstellung über die kopierten Seitenzahlen ist erwünscht.
Hä? Habe ich noch nie bekommen, verstehe ich auch ehrlich gesagt nicht, was ich jetzt machen soll. Die Rechtspflegerin ist telefonisch (noch) nicht zu erreichen, damit ich sie direkt fragen könnte. Habt Ihr diese Aufforderung auch schon mal bekommen oder wie weist Ihr die kopierten Seiten nach? Eine Übersendung der kopierten Unterlagen sollte unterlassen werden, meint das Gericht.

Viele Grüße
gkutes

#2

16.12.2014, 13:26

was wurde denn kopiert? Also was wurde berechnet?
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#3

16.12.2014, 13:29

Aufstellung, welchem Schriftsatz welche (bzw. wie viele) Kopien beigefügt wurden. Das Gericht möchte prüfen, ob die geltend gemachten Kopiekosten erstattungsfähig sind.
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#4

16.12.2014, 13:29

wir haben in einer strafsache die ermittlungsakten kopiert, die sehr umfangreich waren. habe jetzt zwei ordner stehen. abgerechnet habe ich nach Nr. 7000 VV RVG.
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#5

16.12.2014, 13:32

Dann würde ich wohl einfach schreiben, dass ihr die umfangreiche Ermittlungsakte XXX zum AZ XXX kopiert habt und diese Kopien zur Bearbeitung erforderlich waren.
Wenn sie die Anzahl der Kopien nicht glauben, sollen sie halt dort nachfragen :-)
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#6

16.12.2014, 13:33

Ach so....bin von einem Zivilverfahren ausgegangen.

Dann halt die Seitenzahlen aufschreiben.

Man kann´s auch übertreiben. :roll:
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#7

16.12.2014, 13:35

Nicht erstattungsfähige Kopie sind hier aber solche, die nicht notwendig waren. In aller Regel gilt es als nicht notwendig, die Anklageschrift bzw. den Strafbefehl sowie sämtliche Schreiben, die der Kanzlei seitens des Gerichts zugegangen sind oder die von der Kanzlei an das Gericht gefertigt wurden, zu kopieren. Da wird der Bezirksrevisor genau nachschauen und gegebenenfalls kürzen.
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#8

16.12.2014, 13:38

Hm, ich würde jetzt erstmal den einfachen Weg gehen und zu den jeweiligen Aktenzeichen das zuletzt kopierte Blatt der Akte mitteilen.

Man hat ja sonst nichts zu tun.......

Ich danke Euch für Eure Antworten.
Helga
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#9

16.12.2014, 19:03

Hallo,
wenn es das Gericht am Ort ist oder eines was ueber Gerichtsfach zu erreichen ist, wuerde ich die Kopien mit det Bitte um Rueckgabe dahin schicken
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#10

17.12.2014, 08:47

Helga hat geschrieben:Hallo,
wenn es das Gericht am Ort ist oder eines was ueber Gerichtsfach zu erreichen ist, wuerde ich die Kopien mit det Bitte um Rueckgabe dahin schicken
:dito
Haben wir hier auch schon gemacht. Sollen sie selbst zählen, wenn ihnen die Arbeitszeit das wert ist.
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