Vergleichsmehrwert Abrechnung gegenüber RSV

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Sanne92
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 5
Registriert: 04.12.2014, 07:50
Beruf: RA-Fachangestellte

#1

05.12.2014, 13:33

Hallo Ihr Lieben,

ich stehe gerade mächtig auf dem Schlauch... meine Chefin hat mir den Vergleich aus einer KSchKl in die Hand gedrückt und gesagt, ich solle das mal gegenüber der RSV abrechnen...

Gegenstandswert der Klage: 7.560,00 EUR,
Mehrwert für den Vergleich: 4.307,00 EUR (Ziff. 2: 2.417,00 EUR; Ziff. 4: 1.890,00 EUR).

Puuuuhhh! Wie ging das nochmal? Im Internet hab ich nix wirklich Aufschlussreiches gefunden. Und die Beispiele hier haben mich auch nicht weitergebracht. :shock:

Kann mir irgendjemand helfen??

Sanne
gkutes

#2

05.12.2014, 13:35

du kannst hier nach "mehrvergleich" suchen. Dann findest du das passende
Benutzeravatar
niva
Foreno-Inventar
Beiträge: 2537
Registriert: 27.02.2009, 19:57
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: Andere
Wohnort: Frankfurt am Main

#3

05.12.2014, 13:35

über die Suchfunktion findest du ganz viele Beispiele. das Schema ist grundsätzlich (ebefalls ganz oft über die Suchfunktion zu finden):

1,3 VG 3100 - anhängige Ansprüche
0,8 VG 3101 - nicht rechtshängige Ansprüche
Abgleich § 15 III RVG
1,2 TG 3104 - anhängige + nicht rechtshängige Ansprüche, wenn über beides verhandelt, sonst nur anhängige
1,0 EG 1003 - anhängige Ansprüche
1,5 EG 1000 - nicht rechtshängige Ansprüche
Abgleich § 15 III RVG
"If you can dream it, you can do it." ( Walt Disney)
Sanne92
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 5
Registriert: 04.12.2014, 07:50
Beruf: RA-Fachangestellte

#4

05.12.2014, 17:12

Dankeschön! :thx

Ihr habt mir echt geholfen. Ich darf das Montag fertigmachen. :lol:

Allen hier ein schönes Wochenende! :wink1
Antworten