Rechnung zum Teil stornieren?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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BBTB
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#1

13.11.2014, 10:34

Wir haben in einer damaligen Sache gegenüber dem Mandanten die außergerichtliche Tätigkeit abgerechnet und in der gleichen Rechnung - da er die Forderung im Wege der Klage verfolgen wollte - ebenfalls die 1,3 VG, eine 1,2 TG sowie Auslagen für einen Termin angesetzt. Die Klage wurde fertiggestellt und bei Gericht eingereicht, der Mandant hat jedoch nie unsere Kostenrechnung gezahlt und die Gerichtskosten wurden von ihm auch nie an das Gericht überwiesen.

Meine Vorgängerin hat den Mandanten einmal gemahnt und eine Zahlungsfrist gesetzt, dann jedoch nichts weiter veranlasst. Jedenfalls habe ich die Akte nun auf dem Tisch wegen der Verjährungsfrist. Nun kann ich ja nicht einfach die alte Rechnung im Wege des Mahnbescheids geltend machen, da er die 1,2 TG +Auslagen für einen Termin ja nicht zahlen muss. Angefallen sind nur die 1,3 Geschäftsgebühr und die 1,3 Verfahrensgebühr + die Postpauschalen.

Muss ich nun die ganze Rechnung stornieren und ihm eine komplett neue schreiben oder kann ich ihm schreiben, dass wir aufgrund des von ihm nicht weiter betriebenen Klageverfahrens bestimmte Teile der Rechnung stornieren, sodass sich nur noch ein Zahlbetrag von X Euro ergibt und diesen Restbetrag dann - wenn er nicht zahlt - im Wege des Mahnverfahrens geltend machen?

Wie sieht es denn mit den Zinsansprüchen aus, wenn ich einen Mahnbescheid beantrage? Ab dem Tag nach der damals von meiner Vorgängerin gesetzten Zahlungsfrist oder - weil ja ein ganz anderer Rechnungsbetrag nunmehr zugrunde liegt - erst Zinsansprüche einen Tag nach der nunmehr gesetzten Zahlungsfrist?
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Liesel
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#2

13.11.2014, 10:40

Da die Ausgangsrechnung wohl nur eine Vorschussrechnung sein kann, würde ich die komplett stornieren und ihm eine Endabrechnung übersenden.
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#3

13.11.2014, 11:08

Naja es war zum Teil eine Vorschussrechnung. Es wurden ja auch die außergerichtlichen Gebühren (1,3 Geschäftsgebühr und Auslagen) abgerechnet, die zu dem Zeitpunkt schon entstanden waren. Und - da hab ich mich irgendwie blöd ausgedrückt im Ausgangspost - die 1,3 VG war auch schon entstanden, da zum Zeitpunkt der Rechnungstellung die Klage schon eingereicht war bei Gericht. Vorschuss war also nur die 1,2 TG plus die Auslagen für einen Termin, der dann nie stattgefunden hat.
gkutes

#4

13.11.2014, 11:14

du kannst nicht stornieren, wenn du die Original-Rechnung nicht da hast. Ich würde hier einfach eine Gutschrift schicken über die TG und über den Rest halt MB.
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#5

13.11.2014, 11:16

Meinte mit stornieren eine Gutschrift erstellen.
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#6

13.11.2014, 11:30

Also schreibe ich ihm, dass wir ihm - aufgrund des von ihm nicht weiter betriebenen Klageverfahrens - die 1,2 TG + Abwesenheitsgeld + Fahrtkosten gut schreiben und ihn bitten, den hiernach verbleibenden Restbetrag von X € zum Ausgleich zu bringen? Ist das so von der Formulierung her, wie ihr es gemeint habt?
BBTB
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#7

13.11.2014, 11:31

Wenn er dann weiterhin nicht zahlt, ab wann nehme ich denn dann Zinsen im Antrag für den Mahnbescheid? Ab dem Tag nach der damals gesetzten Frist oder Zinsen ab dem Tag nach der Frist, die ich ihm dann nun stelle um den Restbetrag nach Gutschrift der 1,2 TG + Auslagen zu zahlen?
gkutes

#8

13.11.2014, 12:12

du musst schon eine richtige Gutschrift über die Buchhaltung erstellen.
Ins Anschreiben kann ja rein, warum
BBTB
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#9

13.11.2014, 13:02

Wie sieht denn so eine von der Buchhaltung erstellte Gutschrift aus? Sorry, dass ich mich irgendwie so blöd anstelle.
Helga
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#10

20.11.2014, 19:56

Wenn Du RAM hast, gehst Du über Gebühren und Fakturierung.
Du kannst dem Mandanten aber nicht schreiben, dass Du ihm Terminsgebühr etc. "gut schreibst". Er hat ja nix bezahlt.
Wenn die alte Rechnung z.B. über 1.000,00 war und 400,00 € jetzt weniger sind, dann würde der Mandant folgendes bekommen:

Rechnungs-Gutschrift Nr.1400001

Rechnungsgutschrift auf Rg. vom 01.06.2014
Nr. .......... netto ..... .€
19 % Mwst. .............. .€
Gesamt. 400,00 €

Im Aktenkonto stehen die 400,00 € dann im Soll.
Und Zinsen würde ich ab dem Tag nehmen, zu den Du ihm eine Zahlungsfrist gesetzt hast.
Und angefallen ist aber nicht - wie Du oben schreibst - die 1,3 Geschäftsgebühr und die 1,3 Verfahrensgebühr etc, sondern die 1,3 Geschäftsgebühr, die 1,3 Verfahrensgebühr, abzüglich Anrechnung 0,65 Geschäftsgebühr. Aber ich denke mal, dass Du das nur vergessen hast zu schreiben, es aber genau so machst.
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