Kostenausgleichung bei Kläger zu 1) und Festsetzung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Cindy_Knopf
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#1

10.11.2014, 12:46

Hallo
ich hab folgendes Problem. Im Schlussanerkenntisurteil wurden die Kosten wie folgt aufgeteilt


Die Kosten des Rechtsstreits werden wie folgt aufgeteilt:
Die Gerichtskosten tragen die Klägerin zu 1) zu 1/3, die Beklagte zu 2/3. Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin trägt die Beklagte zu 1/2. Die außergerichtlichen Kosten der Kläger zu 2), 3), 4), 5) trägt die Beklagte. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten trägt die Klägerin zu 1) zu 1/3. Im übrigen trägt jeder seine außergerichtlichen Kosten selbst (§§ 91, 269 Abs. 3 S. 2 ZPO).
Der Streitwert wird auf EUR 3.000,00 festgesetzt.


Wir haben alle Kläger vertreten. Ich würde jetzt für die Klägerin zu 1) Kostenausgleichung beantragen und zwar
1,3 Verfahrensgebühr aus EUR 3.000,00
1,2 Terminsgebühr Säumnis aus EUR 3.000,00
Auslagen MWSt.

Aber bei der Kostenfestsetzung für die Kläger zu 2-5 weiß ich nicht wie ich das machen kann. Mache ich alle in einem Antrag zusammen, also eine 1,2 Verfahrensgebühr ( jeweils 0,3), Auslagen , MWSt oder für jeden extra eine Kostenfestsetzung also 0,3 Verfahrensgebühr ?. Fällt für die Kläger zu 2-5 auch eine Terminsgebühr Säumnis an?

Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte.

Liebe Grüße :roll:
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Liesel
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#2

10.11.2014, 13:00

Von Säumniskosten steht nichts in der KGE.

Einen Kostenausgleichsantrag mit allen angefallenen Gebühren. Den Rest erledigt der Rechtspfleger.
LEBE DEN MOMENT

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(UNHEILIG)
Cindy_Knopf
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#3

10.11.2014, 13:10

Sorry ich meinte natürlich Anerkenntnis nicht Säumnis. Also brauch ich gar keinen Kostenfestsetzungsantrag zu machen?

Dann also
1,3 Verfahrensgebühr aus 3.000.00
1,2 Erhöhungsgebühr
1,2 Verfahrensgebühr bei Anerkenntnis
Ausl., MwSt

Richtig?
gkutes

#4

10.11.2014, 13:21

doch natürlich machst du einen KFA und zwar einen für alle Klger so wie in Beitrag #3
Cindy_Knopf
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#5

10.11.2014, 13:29

ok aber dafür dann keinen Kostenausgleichungsantrag mehr seperat, nur einen Kostenfestsetzungsantrag
gkutes

#6

10.11.2014, 13:32

Am besten nennen wir es dann Kostenfestsetzungs- und ausgleichsantrag 8)
Ist aber eigentlich egal. Eins von beidem würde auch genügen
Cindy_Knopf
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#7

10.11.2014, 13:37

:thx :thx :thx :wink1
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