VKH und Wahlanwaltsgebühren aus erhöhtem Verfahrenswert

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VVSchlicht
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#1

22.05.2017, 10:04

Hallo zusammen,

ich habe einen VKH-Beschluss bzgl. UE, dass bis zu einem Wert von 3.000,00 € VKH bewilligt wurde. Den Verfahrenswert hat das Gericht auf 6.091,00 € festgesetzt. Ich habe jetzt VKH bis zu dem Wert von 3.000,00 € abgerechnet gegenüber der Staatskasse und die Wahlanwaltskosten aus 6.091,00 € gegenüber Mdt berechnet, davon habe ich die Erstattung der Staatskasse natürlich in Abzug gebracht. Ist das richtig so? Oder gibt es hier besondere Anrechnungsvorschriften?

Vielen Dank schonmal!
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Adora Belle
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#2

22.05.2017, 10:20

Ist in dem Fall ok. Korrekt wäre die Anrechnung der Wahlanwaltsgebühren, weil ansonsten der Mandant doch für den PKH-Teil mit zahlt. Wegen des niedrigen Gegenstandswertes macht das aber bei Dir keinen Unterschied.
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Anahid
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#3

22.05.2017, 10:22

Da hier die Gebührentabellen bei einem Streitwert von 3.000,00 € identisch sind, ist das ausnahmsweise richtig. Wäre der Streitwert höher, müsstest Du bei der Abrechnung an den Mandanten die Kosten aus der Wahlanwaltstabelle nach dem Streitwert abziehen, über den VKH bewilligt wurde.
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VVSchlicht
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#4

22.05.2017, 10:33

Vielen Dank!

Glück gehabt :)
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