VKH und KFA gg. zwei Beteiligte mit untersch. Kostenregelung

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Kleene16
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#1

14.11.2016, 16:02

Hallo zusammen,

ich steh grad auf dem Schlauch.

Familiensache. Wir vertreten den Antragsteller, der hat VKH mit Raten (recht hohe monatliche Raten) wegen Kindesunterhalt gegen die Kinder (AG 1 und AG 2. AG 1 hat VkH ohne Raten (minderjähriges Kind) und hat sich mit dem Mandanten verglichen (Kostenregeulung: Mandant 20 %, AG 1 80 %). Gegen AG2 (Volljähriges Kind) erging ein Versäumnisbeschluss. Kosten der Säumnis trägt AG 2.

VKH haben wir bereits abgerechnet, jedoch noch nicht erhalten.

Was mache ich jetzt KFA-technisch?
Kostenausgleichung gg. AG 1? Kostenfestsetzung gg. AG 2?.. Ich kann aber ja nicht doppelte Gebühren nehmen?

Mir fällt eigentlich nur ein KFA nach § 126 ein unter Angabe der abgrechneten VKH-Gebühren. Eben VG, TG und EG. Und der Rpfl quotelt dann und setzt fest?

Was ist mit den Kosten der Säumnis betr. AG 2?

lg
die Kleene
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Anahid
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#2

14.11.2016, 17:49

Sind die Unterhaltsbeträge gleich hoch?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Kleene16
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#3

15.11.2016, 15:15

du meinst, ob derselbe Streitwert?
ich glaube, es ist nur ein Streitwert insgesamt festgesetzt. Ganz sicher bin ich aber nicht

Muss noch nachsehen. Komme erst übermorgen dazu, da ich derzeit zwischen 2 Jobs hin und her hetze.
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#4

15.11.2016, 17:55

Ja, dann musst Du in die Akte gucken. Wenn nur ein Streitwert festgesetzt wurde, lässt sich ja bestimmt ermitteln, wie dieser sich zusammensetzt. Entsprechend kann nur prozentual Kostenfestsetzung und -ausgleichung beantragt werden.
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