Hallo zusammen,
ich steh grad auf dem Schlauch.
Familiensache. Wir vertreten den Antragsteller, der hat VKH mit Raten (recht hohe monatliche Raten) wegen Kindesunterhalt gegen die Kinder (AG 1 und AG 2. AG 1 hat VkH ohne Raten (minderjähriges Kind) und hat sich mit dem Mandanten verglichen (Kostenregeulung: Mandant 20 %, AG 1 80 %). Gegen AG2 (Volljähriges Kind) erging ein Versäumnisbeschluss. Kosten der Säumnis trägt AG 2.
VKH haben wir bereits abgerechnet, jedoch noch nicht erhalten.
Was mache ich jetzt KFA-technisch?
Kostenausgleichung gg. AG 1? Kostenfestsetzung gg. AG 2?.. Ich kann aber ja nicht doppelte Gebühren nehmen?
Mir fällt eigentlich nur ein KFA nach § 126 ein unter Angabe der abgrechneten VKH-Gebühren. Eben VG, TG und EG. Und der Rpfl quotelt dann und setzt fest?
Was ist mit den Kosten der Säumnis betr. AG 2?
lg
die Kleene
VKH und KFA gg. zwei Beteiligte mit untersch. Kostenregelung
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 3
- Registriert: 14.11.2016, 14:18
- Beruf: Sekretärin / Sachbearbeiterin RA-Kanzlei
- Software: RA-Micro
du meinst, ob derselbe Streitwert?
ich glaube, es ist nur ein Streitwert insgesamt festgesetzt. Ganz sicher bin ich aber nicht
Muss noch nachsehen. Komme erst übermorgen dazu, da ich derzeit zwischen 2 Jobs hin und her hetze.
ich glaube, es ist nur ein Streitwert insgesamt festgesetzt. Ganz sicher bin ich aber nicht
Muss noch nachsehen. Komme erst übermorgen dazu, da ich derzeit zwischen 2 Jobs hin und her hetze.
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17555
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Ja, dann musst Du in die Akte gucken. Wenn nur ein Streitwert festgesetzt wurde, lässt sich ja bestimmt ermitteln, wie dieser sich zusammensetzt. Entsprechend kann nur prozentual Kostenfestsetzung und -ausgleichung beantragt werden.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.