VKH-Prüfungsverfahren oder nicht?

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Soenny
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#1

02.02.2017, 14:48

Guten Nachmittag zusammen :wink1

Ich habe hier mal wieder eine Sache, die aus dem Ruder gelaufen ist.

Scheidungsverfahren, wir vertreten Antragsgegner, dem der Scheidungsantrag mit der Bitte unm Stellungnahme binnen zwei Wochen zugestellt wurde. Der Scheidungsantrag ist unbedingt gestellt, also kein Hinweis auf ein VKH-Prüfungsverfahren. Gleichzeitig wird dem Mandanten vom Gericht mitgeteilt, daß es, also das Gericht, zunächst über den VKH-Antrag zu entscheiden hat? Verstehe ich schon nicht.

Wir bestellen uns für den Mandanten, Antrag auf Zurückweisung des Scheidungsantrages und stellen ebenfalls VKH-Antrag. Gleichzeitig wird mitgeteilt, daß das Trennungsjahr nicht abgelaufen ist.

Da dann nix mehr kam, haben wir um Bescheidung unseres Antrages gebeten und kriegen jetzt die Antwort, daß der ins Leere geht, da der Scheidungsantrag gar nicht zugestellt wurde.

Entscheidet das Gericht jetzt schon selber, ob die Anträge im Prüfungsverfahren gestellt werden oder nicht? Was mache ich jetzt?
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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