VKH Erstattung nach Erlangung von Vermögen

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Ritchi1972
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#1

23.11.2017, 09:39

Hallo zusammen,
eine Frage treibt uns hier in der Kanzlei um:
Eine Mandantin hat VKH in unzähligen familienrechtlichen Verfahren teilweise ohne, teilweise mit Ratenzahlung bewilligt bekommen.
Ein Teil der Verfahren ist seit Oktober 2013 rechtskräftig.

Nun wurde das gemeinsame Haus der (geschiedenen) Eheleute im August 2017 zwangsversteigert und der Erlös in einer Hinterlegungsstelle hinterlegt. Das entsprechende Verfahren (Zugewinn) wurde jetzt im Oktober 2017 mit Vergleich beendet und die AUszahlung des hinterlegten Betrages in Auftrag gegeben. Mit dem Eingang des "Vermögens" der Mandantin kann ca. Mitte Dezember 2017 gerechnet werden.

Nun sind unsere Überlegungen, ob hier für die VKH ausschlaggebend der Zufluss des Geldes (Dezember 2017) ist oder bereits der Tag der Versteigerung (August 2017) ist? Das könnte ja durchaus hier eine Rolle spielen, da nach Rechtskraft der Verfahren (10/2013) ja vier Jahre vergangen sind. § 120a ZPO

Ich bin gespannt, wie Ihr das einschätzt und danke schonmal für das Nachdenken.
Ritchi1972
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