Guten Morgen Schwarm,
wir haben einen Mdt in einer famre. Sache vertreten.
Da der Mdt bereits vor unserer Beauftragung gg. dem Gericht nicht mitgewirkt hatte, verloren wir vor dem AG und haben dann Beschwerde vor dem OLG eingelegt.
OLG: Tipp, Rücknahme der Beschwerde mangels Erfolgsausscihten.
Wir: Rücknahme Beschwerde
AG: VKH für Beschwerdeverfahren ok
Was kann ich nun abrechnen?
SW 4500€ - 3500 VV RVG, Auslagen und Steuern?
oder übersehe ich noch was?
Herzlichen Dank für eure Rückmeldungen!
VKH Beschwerdeverfahren abrechnen
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Zuletzt geändert von Anahid am 19.06.2017, 10:40, insgesamt 1-mal geändert.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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??Lucy Planlos hat geschrieben:AG: VKH für Beschwerdeverfahren ok
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