VKH Beschwerdeverfahren abrechnen

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Lucy Planlos
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#1

19.06.2017, 10:02

Guten Morgen Schwarm,

wir haben einen Mdt in einer famre. Sache vertreten.
Da der Mdt bereits vor unserer Beauftragung gg. dem Gericht nicht mitgewirkt hatte, verloren wir vor dem AG und haben dann Beschwerde vor dem OLG eingelegt.
OLG: Tipp, Rücknahme der Beschwerde mangels Erfolgsausscihten.
Wir: Rücknahme Beschwerde
AG: VKH für Beschwerdeverfahren ok

Was kann ich nun abrechnen?

SW 4500€ - 3500 VV RVG, Auslagen und Steuern?


oder übersehe ich noch was?

Herzlichen Dank für eure Rückmeldungen!
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Anahid
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#2

19.06.2017, 10:38

Bevor Dir jemand antworten darf, müsstest Du bitte Dein Profil um Deinen Beruf ergänzen (s. Forenregeln). Ist bestimmt mit der Umstellung des Forums verloren gegangen.
Zuletzt geändert von Anahid am 19.06.2017, 10:40, insgesamt 1-mal geändert.
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#3

19.06.2017, 10:39

Lucy Planlos hat geschrieben:AG: VKH für Beschwerdeverfahren ok
??
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