VKH bei Unterbevollmächtigung

In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
Antworten
Benutzeravatar
Falfalina
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 43
Registriert: 12.06.2014, 11:15
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: Göttingen

#1

14.03.2018, 17:42

Hallo Kollegen :wink2

Folgendes Problem. Wir wurden von einer Kanzlei in Kempten als Unterbevollmächtigte beauftragt. Wir sind in Göttingen.
Die Mandantin wohnt aber in Göttingen.
Wir haben jetzt bei den Hauptbevollmächtigten unsere Kosten in Rechnung gestellt. Diese haben uns jetzt darauf aufmerksam gemacht, dass Verfahrenskostenhilfe beantragt wurde.

Zitat: "Bitte klären Sie, ob Sie Ihre Unterbevollmächtigung im Wege der Verfahrenskostenhilfe beantragt haben. Ggf. wollen Sie bitte Ihre Vergütungsrechnung über Verfahrenskostenhilfe abrechnen."

Verfahrenskostenhilfe wurde doch von den Hauptbevollmächtigten beantragt.
Würde es nicht auch Probleme geben, da die Mandantin einen Anwalt von außerhalb beauftragt hat, obwohl sie im Bezirk des zuständigen Amtsgerichts wohnt?

Was soll ich jetzt machen?
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14402
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

14.03.2018, 17:54

Klären, wer wem was zu zahlen hat. Das hätte allerdings schon bei Mandatsübernahme passieren müssen.

Ist im Verfahren die Bewilligung auf Eure Terminsvertretung erstreckt worden, bzw. eine Umbeiordnung erfolgt?
Benutzeravatar
Falfalina
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 43
Registriert: 12.06.2014, 11:15
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: Göttingen

#3

14.03.2018, 17:56

Von unserer Seite nicht
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14402
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#4

14.03.2018, 18:00

Dann ist fraglich, was der HBV über VKH abgerechnet hat. Er dürfte ja z.b. keine TG verdient haben. Und ob Ihr im Namen der Mandantin oder im Namen des HBV beauftragt wurdet. Und was vereinbart war. Das könnt Ihr nur mit dem HBV klären. Nachträgliche VKH-Bewilligung kommt jedenfalls nicht in Frage, wenn das Verfahren abgeschlossen ist.
Antworten