In einer Scheidungssache haben beide Beteiligte VKH erhalten. Der Antragsteller will seinen Scheidungsantrag nun zurücknehmen, da sich die Ehegatten wieder versöhnt haben.
Was passiert denn dann mit der bereits bewilligten VKH?
VKH bei Rücknahme des Scheidungsantrags
- Liesel
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Die bisher entstandenen Gebühren kannst du über VKH abrechnen.
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Die kannst Du aus der Staatskasse beantragen, Du bist doch beigeordnet. Und nicht die Aussöhnungsgebühr vergessen. Du hast ja bestimmt dahingehend beraten und mitgewirkt.
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Hätte einen ähnlichen Fall.
Wir vertreten den Antragsteller in einem Scheidungsverfahren. Uns wurde VKH bewilligt.
Nicht anwaltlich vertretene Antragsgegnerin erscheint nicht zu 2 Scheidungsterminen und soll nunmehr vorgeführt werden.
Zu den beiden ersten Terminen war eine Dolmetscherin geladen.
Die durch die beiden ersten Termine entstandenen Kosten werden der Antragsgegnerin auferlegt.
Nun will unser Mandant den Scheidungsantrag zurücknehmen.
Kostenrisiko ? Können wir nach wie vor die VKH abrechnen ?
Wir vertreten den Antragsteller in einem Scheidungsverfahren. Uns wurde VKH bewilligt.
Nicht anwaltlich vertretene Antragsgegnerin erscheint nicht zu 2 Scheidungsterminen und soll nunmehr vorgeführt werden.
Zu den beiden ersten Terminen war eine Dolmetscherin geladen.
Die durch die beiden ersten Termine entstandenen Kosten werden der Antragsgegnerin auferlegt.
Nun will unser Mandant den Scheidungsantrag zurücknehmen.
Kostenrisiko ? Können wir nach wie vor die VKH abrechnen ?
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VKH könnt Ihr abrechnen. Die Kosten werden wahrscheinlich gegeneinander aufgehoben werden, §81 FamFG. Das spielt aber nur dann eine Rolle, wenn der Mandant jetzt oder später Raten zahlen muss.
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Danke !Adora Belle hat geschrieben:VKH könnt Ihr abrechnen. Die Kosten werden wahrscheinlich gegeneinander aufgehoben werden, §81 FamFG. Das spielt aber nur dann eine Rolle, wenn der Mandant jetzt oder später Raten zahlen muss.
Kosten der beiden Termine (Fahrtkosten, Abwesenheitsgeld) ?!
- Adora Belle
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