VKH bei Rücknahme des Scheidungsantrags

In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
Antworten
likema31
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 587
Registriert: 23.06.2009, 21:00
Beruf: Rechtsanwältin

#1

04.04.2013, 14:13

In einer Scheidungssache haben beide Beteiligte VKH erhalten. Der Antragsteller will seinen Scheidungsantrag nun zurücknehmen, da sich die Ehegatten wieder versöhnt haben.

Was passiert denn dann mit der bereits bewilligten VKH?
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#2

04.04.2013, 14:14

Die bisher entstandenen Gebühren kannst du über VKH abrechnen.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14394
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#3

04.04.2013, 14:15

Die kannst Du aus der Staatskasse beantragen, Du bist doch beigeordnet. Und nicht die Aussöhnungsgebühr vergessen. Du hast ja bestimmt dahingehend beraten und mitgewirkt. :cowboy
likema31
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 587
Registriert: 23.06.2009, 21:00
Beruf: Rechtsanwältin

#4

04.04.2013, 14:30

Vielen Dank. Ja, an die Aussöhnungsgebühr habe ich schon gedacht. :thx
arcangel71
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 375
Registriert: 24.07.2007, 11:32
Beruf: Rechtsanwalt
Wohnort: NRW

#5

04.04.2017, 11:16

Hätte einen ähnlichen Fall.

Wir vertreten den Antragsteller in einem Scheidungsverfahren. Uns wurde VKH bewilligt.

Nicht anwaltlich vertretene Antragsgegnerin erscheint nicht zu 2 Scheidungsterminen und soll nunmehr vorgeführt werden.

Zu den beiden ersten Terminen war eine Dolmetscherin geladen.

Die durch die beiden ersten Termine entstandenen Kosten werden der Antragsgegnerin auferlegt.

Nun will unser Mandant den Scheidungsantrag zurücknehmen.

Kostenrisiko ? Können wir nach wie vor die VKH abrechnen ?
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14394
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#6

04.04.2017, 11:44

VKH könnt Ihr abrechnen. Die Kosten werden wahrscheinlich gegeneinander aufgehoben werden, §81 FamFG. Das spielt aber nur dann eine Rolle, wenn der Mandant jetzt oder später Raten zahlen muss.
arcangel71
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 375
Registriert: 24.07.2007, 11:32
Beruf: Rechtsanwalt
Wohnort: NRW

#7

04.04.2017, 11:55

Adora Belle hat geschrieben:VKH könnt Ihr abrechnen. Die Kosten werden wahrscheinlich gegeneinander aufgehoben werden, §81 FamFG. Das spielt aber nur dann eine Rolle, wenn der Mandant jetzt oder später Raten zahlen muss.
Danke !

Kosten der beiden Termine (Fahrtkosten, Abwesenheitsgeld) ?!
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14394
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#8

04.04.2017, 12:01

Verb?
Antworten