verfällt Prozesskostenhilfe,wenn keine Klage?

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hambu
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#1

04.07.2017, 09:49

Hallo!

Ich bin ganz neu hier angemeldet, vorher war ich stiller Mitleser im Forum.
Bin in meiner Kanzlei recht neu und meine Kollegin, die sonst immer alles weiß ist krank. Vielleicht könnt ihr mir helfen:

Es wurde ein Pkh-Antrag gestellt und vor über einem Jahr pkh bewilligt. Danach ist nichts passiert. Die Akte muss in Vergessenheit geraten sein,der Mandant rief an und fragte nach, so fiel der Fehler auf. Kann man die Klage jetzt noch einreichen oder "verfällt"die Pkh irgendwann? Es müsste nur die Verjährung neu geprüft werden, oder?

Lg
Coco Lores
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#2

04.07.2017, 10:58

Ich würde mich da an § 15 Abs. 5 RVG orientieren. Die zwei Jahre würde ich auch hierfür sehen...

Da ja die PKH bereits bewilligt wurde und es "erst" ein Jahr her ist, würde ich wie du schon sagst die Verjährung prüfen. Allerdings kann sich auch in dem einen Jahr an den Voraussetzungen der PKH (wirtschaftliche Verhältnisse der Mandantin etc.) etwas gravierendes geändert hab und das Gericht kann die erneute Prüfung anordnen. Ich glaube dass es einfach vom Gericht abhängig ist. Eine gesetzliche Grundlage habe ich jetzt so nicht gefunden, außer § 15 Abs. 5 RVG, der sich ja nicht auf die PKH bezieht.
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
hambu
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#3

11.07.2017, 22:06

Vielen Dank! :thx
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