Verfahren auf Entzug der PKH

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ChantiW
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#1

28.06.2017, 09:19

Hi zusammen!
Ich brauche Eure Hilfe:
Wir haben ein AG-Verfahren, in dem dem Mandanten PKH bewilligt worden ist. Auf Antrag der Gegenseite wurde dem Mandanten die PKH wieder entzogen. Die Gegenseite beantragt jetzt, den Gegenstandswert für das Verfahren auf Entzug der PKH festzusetzen. Einen solchen Fall hatte ich noch nie, deswegen meine Frage: Ist denn das Verfahren auf Entzug der PKH gebührenrechtlich eine gesonderte Angelegenheit? Und wenn ja, wo steht das?
Danke schon mal!
Coco Lores
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#2

28.06.2017, 09:47

Ich gehe mal davon aus, dass es nach Versagen der PKH zu keinem Klageverfahren gekommen ist? Dann ist der Antrag der Gegenseite verständlich, da die Sache erledigt ist und abzurechnen wäre. Eine gerichtliche Streitwertfestsetzung macht dann Sinn.

Wurde das Verfahren jedoch weitergeführt auch ohne PKH dann stellt das Verfahren über die PKH nach § 16 Nr. 2 RVG dieselbe Angelegenheit dar. Die Gebühr fällt dann insgesamt nur einmal an (§ 15 II RVG). Der Streitwert wäre dann der Wert des Klageverfahrens.
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
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Adora Belle
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#3

28.06.2017, 10:22

Die Gegenseite ist im PKH-Verfahren kein Beteiligter und hat keine eigenen Antragsrechte. Es wird lediglich vor Bewilligung die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, soweit das nicht unzweckmäßig ist, §118 Abs.1 ZPO. Ich wüsste nicht, welche Gebührenansprüche ihr da zustehen sollten. Eine besondere Angelegenheit ist das Verfahren, wie bereits festgestellt, ohnehin nicht.
ChantiW
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#4

29.06.2017, 16:08

Danke für Eure Antworten.

Da dem Mandanten die PKH bewilligt worden war, ist das PKH-Verfahren in ein Klageverfahren übergegangen. Der Antrag der Gegenseite auf Entzug der PKH wurde mitten im laufenden Klageverfahren gestellt. Auch nach dem Entzug der PKH läuft jetzt das Klageverfahren weiter, das Gericht hat terminiert auf den 13.07.2017. Und jetzt beantragt die Gegenseite eben mitten im laufenden Klageverfahren die Festsetzung des Gegenstandswertes für das Verfahren auf Entzug der PKH. Deswegen irritiert mich das etwas...
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#5

29.06.2017, 17:02

Können sie ja machen, und ihren eigenen Mandanten gegenüber irgendwas abrechnen. Hat mit Euch aber nichts zu tun.
ChantiW
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#6

30.06.2017, 09:28

Dankeschön! Dann schreib ich das mal so ans Gericht!
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