Hallo Ihr Lieben!
Kurze Vorgeschichte meine Tante klagt mit ratenfreien PKH vor dem Verwaltungsgericht. Das Verfahren befindet sich in der Berufung. Über die Berufung wurde bereits entschieden. Entscheidung: Ansprüche des Klägers wurden abgelehnt. Kosten trägt der Kläger (=meine Tante). Vollstreckung gegen SL. Revision nicht möglich.
Meine eigentlichen Fragen: 1. wie weit deckt PKH die Kosten? (eigener RA,
gegn. RA, Gerichtskosten)
2. Ist das Urteil einfach nur "STandart" und
hat nicht viel zu bedeuten oder kommen
Kosten auf meine Tante zu?
Leider kenne ich mich gar nicht in Verwaltungsrecht aus.
Umfang PKH
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das ist laut Forenregeln nicht erlaubte Rechtsberatung deshalb
http://www.foreno.de/foreno-hinweise.php --> Nr. 8
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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