Rückerstattung 1/2 Geschäftsgebühr bei PKH mit Ratenzahlung

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hummelgunde20
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#1

04.09.2015, 11:17

Hallo,

bräuchte mal kurz Hilfe:

Wir haben dem Mandanten gegenüber eine Geschäftsgebühr aus 6.951,78 € abgerechnet, die dieser auch bezahlt hat.

Für das gerichtliche Verfahren wurde nun PKH mit Ratenzahlung aus einem GW von 9.268,00 € bewilligt.

Bekommt der Mdt. nun die halbe Geschäftsgebühr aus 6.951,78 € zurück, obwohl wir nur eine geminderte Verfahrensgebühr bekommen, oder wie rechnet man das nun vernünftig gegenüber dem Mdt. ab? :oops:

Ich sag schon mal :thx und wünsch euch allen ein schönes Wochenende
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Liesel
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#2

04.09.2015, 12:21

Die GeschG ist auf die VG anzurechnen. Allerdings erfolgt die Anrechnung erst auf die Differenzvergütung. Der Mandant bekommt nichts zurück.

Was meinst du mit verminderter VG?
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