Hallo,
bräuchte mal kurz Hilfe:
Wir haben dem Mandanten gegenüber eine Geschäftsgebühr aus 6.951,78 € abgerechnet, die dieser auch bezahlt hat.
Für das gerichtliche Verfahren wurde nun PKH mit Ratenzahlung aus einem GW von 9.268,00 € bewilligt.
Bekommt der Mdt. nun die halbe Geschäftsgebühr aus 6.951,78 € zurück, obwohl wir nur eine geminderte Verfahrensgebühr bekommen, oder wie rechnet man das nun vernünftig gegenüber dem Mdt. ab?
Ich sag schon mal und wünsch euch allen ein schönes Wochenende
Rückerstattung 1/2 Geschäftsgebühr bei PKH mit Ratenzahlung
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Die GeschG ist auf die VG anzurechnen. Allerdings erfolgt die Anrechnung erst auf die Differenzvergütung. Der Mandant bekommt nichts zurück.
Was meinst du mit verminderter VG?
Was meinst du mit verminderter VG?
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(UNHEILIG)
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