Ratenanordnung bei PKH Überprüfung bei Ehegatten

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Muschel
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#1

28.09.2017, 08:28

Guten Morgen alle zusammen. Ich grübel schon eine Weile über eine PKH Überprüfung, die unsere Mandanten (Ehegatten) erhalten haben. Demnach wurden Raten in Höhe von 175,00 € festgelegt. Ich stolpere allderdings über die Abrechnung bzw. Berechnung.
Der Ehemann erhält Arbeitsentgelt, die Ehefrau Arbeitslosengeld. Die Freibeträge und Ausgaben der Ehefrau werden in keinster Weise bei der Berechnung berücksichtigt. Da steht nur sowas, dass das Einkommen des Ehemann ca. 75% des Familieneinkommens ist und demnach wurden auch nur die Ausgaben (75% der monatlichen Ausgaben) berücksichtigt. Dadurch kommt das Gericht auf die 175,00 € Raten.

Wenn man allerdings das Einkommen der Ehefrau mitzählen würde und auch die Freibeträge und demnach die gesamte Höhe der monatlichen Ausgaben berücksichtigen würde, dürfte keine Ratenzahlungsanordnung rauskommen.

Nun meine Frage, kann sich das Gericht aussuchen, was es in die Berechnung mit aufnimmt? Oder kann ich "verlangen" dass das Einkommen der Ehefrau mitgezählt wird und demnach auch alle Ausgaben und Freiberträge? :nachdenk
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Soenny
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#2

28.09.2017, 08:46

Ich mache es immer so, daß ich selber eine Berechnung durchführe. Berechnungsprogramm pp. findest du hier:

http://www.pkh-berechnung.de/

Dann sehe ich, ob die Rate stimmt, die das Gericht ansetzt ;)
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Muschel
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#3

28.09.2017, 08:49

So ein Berechnungsprogramm habe ich auch und wenn ich bei diesem das ALG der Ehefrau mit eingebe, und demnach auch die Freibeträge und Ausgaben kommt kein bereinigtes Einkommen raus. Muss sich das Gericht daran halten?

Die Ehefrau bekommt ja nur ALG und der Ehemann geht arbeiten. Ist der Ehemann dann nicht auch gegenüber seiner Ehefrau zum Unterhalt verpflichtet, so dass ich den Untehaltsfreibetrag (473,00 €) in der PKH Berechnung auch noch mit aufnehmen könnte?
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#4

05.10.2017, 15:42

Grundsätzlich sind beide Ehegatten getrennt zu prüfen. § 115 ZPO schließt eine Zusammenrechnung der Einkommen aus. Kommt bei dem Ehemann eine Rate raus, wird das bei dem zu berücksichtigendem Einkommen der Ehefrau mit angerechnet. So kann sich ergeben, dass ihr PKH allerdings mit Ratenzahlung zu gewähren ist. (gut zusammengefasst auch unter: https://www.familienrecht.de/verfahren/ ... kh-antrag/ )
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