Prozesskostenhilfe für Zwangsvollstreckung?

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Claudia
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#1

14.06.2006, 08:49

Guten morgen allerseits!

Ich bräuchte nocheinmal Hilfe: Ich habe hier eine Akte, da wurde im Verfahren Prozesskostenhilfe bewilligt. Der Gegner zahlt nun nicht und es soll vollstreckt werden. Ich erinnere mich, dass vor vielen Jahren Prozesskostenhilfe für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bewilligt wurde, das aber zwischenzeitlich wohl nicht mehr so sein soll, weil der Mandant ja theoretisch selbst einen Dreizeiler an den Gerichtsvollzieher machen kann und die Gerichte davon ausgehen, dass hier kein Anwalt nötig ist.

Hat da jemand Erfahrungen? Meiner Meinung nach wäre unser Mandant hier auch überfordert. Ich bin schon froh, wenn ich ihn am Telefon verstehe.

Vielen Dank vorab und sonnige Grüße aus Pforzheim.

Claudia
Cocktail
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#2

14.06.2006, 11:33

Hallo und liebe grüße,

es kommt bei der Bewilligung der PKH für die Zwangsvollstreckung auf das jeweilige Amtsgericht an. Es gibt Gerichte bei denen dieser Antrag abgeschmettert wird, jedoch gibt es einige, die zumindest 3 Vollstreckungsmaßnahmen bewilligen.

Sofern davon auszugehen ist, dass Euer Mandant nicht in der Lage ist, die Zwangsvollstreckung selbst einzuleiten, solltest du das mit treffenden Argumenten erörtern.

Es bleibt letztendlich eine Argumentationssache und eine Frage des Gerichtes, aber versuchen sollte man es immer.
frisch, fromm, fröhlich, frei ans Werk :engel2
Liebe Grüße aus München
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wifey
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#3

14.06.2006, 11:42

Cocktail hat geschrieben:
Es bleibt letztendlich eine Argumentationssache und eine Frage des Gerichtes, aber versuchen sollte man es immer.
:zustimm

Ich würde einfach mal ganz dumm bei AG :tel und nachfragen, wie die es gerne hätten
Viele Grüße

ich
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Melanie
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#4

14.06.2006, 21:41

Bei unserem Gericht bekommen wir die Prozeßkostenhilfe für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen so gut wie immer durch. Also bisher keine Probleme.
Viele Grüße

Melanie :pcwink
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dundine
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#5

19.07.2006, 15:36

also wir begründen unsere zv-pkh-anträge immer mit etwas richtung sehr umfangreich, schuldner raffiniert etc... hat bisher immer geklappt und der letzte pkh-beschluss ist paar jahre gültig... da kann ich ja jetzt loslegen ;-)
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#6

19.07.2006, 19:58

Bis gerade eben, wo ich den Beitrag gelesen habe, wußte ich noch nicht einmal, dass es für ZV PKH gibt :wink: bzw. die Möglichkeit besteht. Oh man.
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#7

10.03.2008, 11:11

Beantragt man dann PKH ganz normal bei der Zwangsvollstreckung oder muss man etwas beachten??
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butterflybabe
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#8

10.03.2008, 11:19

Beachten musst du m. W. nichts. Ganz normal :-)
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#9

10.03.2008, 11:21

Also ganz normal PKH ausfüllen und auf die Bewilligung warten?
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Danjella
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#10

10.03.2008, 11:48

Wir haben bei uns ne Akte, da hatten wir ZV-Auftrag i.V.m. PKH-Antrag gemacht. Das funktioniert wie bei Klageeinreichen i.V.m. mit PKH-Antrag. Hat geklappt. Haben in der Sache bisher für 3 ZV-Maßnahmen PKH bewilligt bekommen.

Ich glaube, dass es aber beschränkt ist auf 3 ZV-Maßnahmen, aber genau weiß ich das nicht.
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