pkh wenn mandant im ausland (niederlande)

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Raupe6
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#1

29.12.2009, 14:04

Ich benötige mal bitte Eure Hilfe:

Mandant kauft ein auto hier in Deutschland wohnt aber in den Niederlanden.
aussergerichtliche korrespondenz erfolglos. gegner wohnt in den neuen bundesländern.
klage soll eingereicht werden. deutsches recht findet anwendung. soweit bin ich schon mal.

aber jetzt?:

kann ich den pkh-antrag hier in deutschland einreichen? oder muss die mandantin diesen in den niederlanden einreichen?

danke vorab schon mal für eure hilfe
Tivi29
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#2

29.12.2009, 14:59

Also bei Wikipedia steht: Eine Gewährung von Prozesskostenhilfe an Ausländer oder Staatenlose ist möglich.
cjdenver
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1118
Registriert: 13.08.2009, 16:02
Wohnort: Hamburg

#3

29.12.2009, 15:53

Nach Artikel 3 der Richtlinie 2002/8/EG des Rates hat er.

Guckst du hier:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 047:DE:PDF
***

You want credit, I not give ...... you get mad.
I give credit, you not pay ......... I get mad.
......... better you get mad!!


An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
Raupe6
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#4

29.12.2009, 18:11

ich danke euch für eure hilfe.
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