Guten Morgen,
ich bräuchte wieder mal eure Hilfe...
Uns wurde PKH als Prozessbevollmächtigter bewilligt (+Mehrkosten sind bis zur Höhe der Vergütung eines Verkehrsanwalts erstattungsfähig)
Die PKH-Festsetzung müsste lauten:
1,3 Verfahrensgebühr 3100
0,65 Verfahrensgebühr 3401
1,2 Terminsgebühr 3402
Ausl/MwSt
Richtig?
PKH+Verkehrsanwalt
- Liesel
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Du kannst die Kosten des Verkehrsanwaltes nur in Ansatz bringen, wenn die tatsächlich bei euch entstandenen Reisekosten höher sind. Die Verkehrsanwaltsgebühr wird nach 3400 berechnet.
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- Adora Belle
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Nee. Der Beschluß lautet auf Erstattungsfähigkeit zusätzlicher Kosten bis zu den Kosten eines Korrespondenzanwalts. Das ist die 1,0 + Auslagen/Ust. Entstanden sind aber zusätzlich nur 0,65 + Auslagen/Ust, wenn Ihr einen UBV hattet, oder Eure Reisekosten, wenn Ihr keinen hattet. Ihr könnt keine fiktiven Kosten geltend machen, sondern nur die tatsächlich angefallenen, bis zur o.g. Grenze.