PKH+Verkehrsanwalt

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Ela90
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#1

11.07.2011, 09:06

Guten Morgen,

ich bräuchte wieder mal eure Hilfe...

Uns wurde PKH als Prozessbevollmächtigter bewilligt (+Mehrkosten sind bis zur Höhe der Vergütung eines Verkehrsanwalts erstattungsfähig)

Die PKH-Festsetzung müsste lauten:

1,3 Verfahrensgebühr 3100
0,65 Verfahrensgebühr 3401
1,2 Terminsgebühr 3402
Ausl/MwSt

Richtig?
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Liesel
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#2

11.07.2011, 09:40

Du kannst die Kosten des Verkehrsanwaltes nur in Ansatz bringen, wenn die tatsächlich bei euch entstandenen Reisekosten höher sind. Die Verkehrsanwaltsgebühr wird nach 3400 berechnet.
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#3

11.07.2011, 11:15

wir haben einen Unterbevollmächtigten beauftragt der für uns den Termin wahrnimmt ,UV ist 900 km weg von uns...

so wie oben aber anstatt der 0,65 die 1,0 nach 3400

danke
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Adora Belle
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#4

11.07.2011, 12:18

Nee. Der Beschluß lautet auf Erstattungsfähigkeit zusätzlicher Kosten bis zu den Kosten eines Korrespondenzanwalts. Das ist die 1,0 + Auslagen/Ust. Entstanden sind aber zusätzlich nur 0,65 + Auslagen/Ust, wenn Ihr einen UBV hattet, oder Eure Reisekosten, wenn Ihr keinen hattet. Ihr könnt keine fiktiven Kosten geltend machen, sondern nur die tatsächlich angefallenen, bis zur o.g. Grenze.
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