PKH Vergleich - Gerichtskosten

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Anahid
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#31

12.09.2017, 11:30

Was wieder zeigt, wie wertvoll ein vollständiger Sachverhalt von Anfang an ist.
Butterblume hat geschrieben:Zur Erklärung das ist eine Sache mit 4 Beklagten, wo das Gericht zweimal das Verfahren abgetrennt hat, d.h. wir haben jetzt 3 Gerichtskostenrechnungen und ich darf jetzt der Mandantn erklären, wo sie vlt. noch GK zurück bekommt und wo nicht.
Hättest Du das da schon klargestellt, wer an welchem Verfahren beteiligt ist, wäre meine Antwort auch anders ausgefallen. ;)
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Butterblume
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#32

12.09.2017, 11:59

Tut mir Leid, die Sache ist echt kompliziert. :-?
DKB
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#33

12.09.2017, 14:17

Im Verfahren gegen die Beklagten zu 1) und 2) kriegt Eure Mandantin schon mal keine Gerichtskosten zurück, da es bei der 3.0-Gebühr verbleibt.

In den anderen beiden Verfahren kommt es auf den Verfahrensausgang an. Aus den Euch vorliegenden 3 Kostenrechnungen ist doch sicher ersichtlich, inwieweit der eingezahlte Gesamtvorschuss auf die einzelnen Verfahren verrechnet wurde. Sofern noch Kosten offen sind ( und diese nicht sowieso von Eurer Mandantin als Erstschuldnerin zu tragen wären, § 29 Nr. 1 u. 2 GKG ), muss Eure Mandantin natürlich auch noch damit rechnen als Zweitschuldnerin in Anspruch genommen zu werden, sofern die Beklagten ihren Teil nicht zahlen können.

Gerichtskostentechnisch ist damit alles erledigt, sofern es nicht noch zur Zweitschuldnerhaftung kommt. Es sollten jetzt alle Verrechnungen der Vorschüsse und die Erstschuldnerhaftung(en) Eurer Mandantin erkennbar sein.
Butterblume
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#34

13.09.2017, 10:58

Das Gericht hat leider keine Verrechnung vorgenommen, sondern hat 3 einzelne Verfahren aus einem Klageverfahren gemacht mit 2 neuen Aktenzeichen! Wir haben dagegen auch Beschwerde eingelegt gehabt, leider ohne Erfolg!

Unsere Mandantin hat 3 mal Gerichtskosten eingezahlt.

Verfahren 1) in Höhe von 3.000 €
Verfahren 2) in Höhne von 3.000 € und
Verfahren 3) in Höhe von 1.000 €, da wir uns sofort nach Abtrennung dieses Verfahrens mit der Beklagten verglichen haben. Deswegen hat das Gericht hier nur eine Kostenrechnung über die 1,0 Gerichtskosten geschickt.

In Verfahren 2) wollen wir uns auch mit dem Beklagten vergleichen, so dass sie dort dann auch die 2,0 Gerichtsgebühren zurückerhält.

In Verfahren 1) habe ich jetzt einen Kostenausgleichsantrag bzgl. der Gerichtskosten gegenüber der Beklagten zu 1) gestellt, da wir uns mit dieser verglichen haben und diese daher einen Teil der Gerichtskosten tragen muss.
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