PKH Verfahren abgeschossen, Anlagen erneut einreichen?

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Andrea2012
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#1

26.07.2017, 12:38

Liebe Kollegen,

ich habe mich hier angemeldet, weil bei meiner Chefin (und mir) eine Frage aufgekommen ist. In einem Verfahren (wir sind Beklagte) hat der Kläger PHH beantragt, hier den Klageentwurf nebst Anlagen auch korrekt eingereicht, wir ebenso die Erwiderung nebst Anlagen.

Dem Kläger wurde PKH bewilligt und wir haben entsprechend die Klage zugestellt bekommen (natürlich ohne erneute Anlagen, die haben wir ja schon mit dem Entwurf bekommen).

Ich gehe davon aus, dass es für unsere Klageerwiderung ebenso ist, dass wir die Anlagen NICHT erneut einreichen müssen, meine Chefin ist hier jedoch unsicher - und ich jetzt auch.

Gibt es hierzu irgendeine Regelung, auf die ich verweisen kann?

Viele Grüße
Andrea
lovemausi1994
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#2

26.07.2017, 12:41

Wir haben das Thema zwecks Klageeinreichung auch schon besprochen und sind mit unseren Anwälten so verblieben, dass wir bei Gericht telefonisch nachfragen, ob die Anlagen mitgeschickt werden sollen.
"Du bist mein Antidepressivum, mein Stimmungsaufheller, du schlägst ein wie der Blitz aber heftiger und schneller! Du rockst meine Welt wie das sonst keiner tut. Du bist gut!" - Wise Guys
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