Hallo, ich habe mal wieder eine Frage:
Wir haben Termin gehabt, in dem 2 Verfahren verbunden wurden mit unterschiedlichen Gerichtsaktenzeichen.
Umgang und Sorgerecht, Streitwert 3.000,00. Kann ich diese Verfahren nun einzeln abrechnen oder muss ich die Streitwerte addieren, d.h. 6.000,00? Danke für Eure Hilfe!
PKH, Sorgerecht und Umgang, Streitwert 3.000,00
- niva
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Ich würde vermuten, dass jeweils eine 1,3 VG aus 3.000 € entstanden ist, da ja eine einmal verdiente Gebühr nicht mehr wegfällt, da die VG ja jeweils entstanden war bevor die Verfahren verbunden wurden.
"If you can dream it, you can do it." ( Walt Disney)
Im Beschluss steht: die Verfahren ... und ... werden zum Zwecke der gleichzeitigen Verhandlung und Entscheidung verbunden, da ihre Verfahrensgegenstände in rechtlichem Zusammenhang stehen oder in einem Verfahren hätten geltend gemacht werden können. Der Verfahrenswert wird in der Hauptsache auf 3.000,00, für die einstweilige Anordnung auf 500 festgesetzt. Die EAO habe ich schon früher abgerechnet und auch erhalten.
Danke
Danke
Habt Ihr denn für das Umgangs- und Sorgerechtsverfahren jeweils einen Antrag gestellt? Oder einen Antrag Ihr und den anderen die Gegenseite?
Es ist ja hier die Frage, ob (wie niva schon schrieb) die VG jeweils angefallen ist.
Es ist ja hier die Frage, ob (wie niva schon schrieb) die VG jeweils angefallen ist.
LG Heike19
Über den Sorgerechtsantrag wurde von unserer Seite nur 1 Satz geschrieben, dass wir mit einem Gutachten einverstanden seien.
Außerdem haben wir für den Sorgerechtsantrag PKH beantragt, danach kam der Beschluss, dass beide Verfahren zusammengelegt wurden.
Danke für die rege Anteilnahme.
Außerdem haben wir für den Sorgerechtsantrag PKH beantragt, danach kam der Beschluss, dass beide Verfahren zusammengelegt wurden.
Danke für die rege Anteilnahme.