PKH mit RZ aufheben

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Jennox
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#1

14.06.2017, 15:31

Hallo ihr Lieben,

ich habe einen arbeitsrechtlichen Fall, wie er mir so noch nicht vorlag und ich weiß mir so gar nicht zu helfen.
Wir haben PKH beantragt und mit Ratenzahlung bewilligt erhalten.
Jetzt fängt Chef an, dass er das nicht mehr möchte, etc...... Antrag auf Aufhebung der PKH geht doch nicht so einfach oder? Das geht doch nur, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse geändert haben oder so.

Hat irgendjemand von euch Erfahrung mit sowas?

LG und vielen Dank schon mal im Voraus.
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Ciara
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#2

14.06.2017, 15:33

Dein Chef möchte nicht, dass der Mandant PKH kriegt?
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
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Adora Belle
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#3

14.06.2017, 15:33

Wer will das nicht mehr? Der Chef? Der steckt drin bis zum bitteren Ende. Der Mandant? Der kann jederzeit alle Kosten zahlen und sich damit aus der Raten-PKH lösen, wenn der Anwalt gegenüber der Staatskasse auf seine PKH-Vergütung verzichtet.
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#4

14.06.2017, 15:36

Naja, mein Chef wollte jetzt auf die soziale Schiene gehen und dem Mandanten ne Pauschale in Rechnung stellen, die er dann abstottern kann. Er will gar nicht nach RVG gegenüber der Staatskasse abrechnen.
Ich habe keine Ahnung wie ich mich jetzt verhalten soll. Wenn ich jetzt gar nicht gegenüber der Staatskasse abrechne? Was wäre dann? Oder kann ich beantragen, den Beschluss irgendwie aufheben zu lassen?
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#5

14.06.2017, 15:41

Die Rechtsmittelfrist ist auch noch nicht abgelaufen ..... ob ich da jetzt sof. Beschwerde gegen den PKH-Beschluss mit RZ einlege? Aber wie soll ich die denn begründen? HIIIIIIIIIIIIIILLLLLLLLLLLLLLLLLFFFFFFFFFFFFFFEEEEEEEEEEEEEEEEE
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Unicorn
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#6

14.06.2017, 15:57

Mir ist nicht ganz klar, warum nicht gegenüber der Staatskasse abgerechnet werden sollte. Das ist doch sicheres Geld (im Gegensatz zu einer Abrechnung ggü. dem Mandanten, der "dann abstottern kann").
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Adora Belle
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#7

14.06.2017, 15:59

Rechtsmittel ist Quatsch, der Mandant ist doch nicht beschwert. Beschwerde wäre allenfalls möglich, wenn man ratenfreie PKH erreichen will.
Adora Belle hat geschrieben:Der Mandant? Der kann jederzeit alle Kosten zahlen und sich damit aus der Raten-PKH lösen, wenn der Anwalt gegenüber der Staatskasse auf seine PKH-Vergütung verzichtet.


Ihr könnt im Auftrag des Mandanten beantragen, die Beiordnung aufzuheben, wenn Ihr gleichzeitig auf Eure PKH-Vergütung verzichtet.
Jennox
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#8

14.06.2017, 16:00

Naja, er möchte dem Mandanten entgegenkommen, weil eben PKH nur mit Ratenzahlung bewilligt worden ist.
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Adora Belle
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#9

14.06.2017, 16:01

Unicorn hat geschrieben:Mir ist nicht ganz klar, warum nicht gegenüber der Staatskasse abgerechnet werden sollte. Das ist doch sicheres Geld (im Gegensatz zu einer Abrechnung ggü. dem Mandanten, der "dann abstottern kann").
Ich kenne genug Mandanten, die nicht wollen, dass ihnen die Staatskasse 4 Jahre lang hinterherschleicht, um nach der Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse zu fragen. Die lasse ich dann gleich Raten zahlen, statt über die PKH zu gehen.
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Unicorn
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#10

14.06.2017, 16:05

Okay, aus der Sicht habe ich es jetzt nicht betrachtet. Vielleicht liegt es daran, dass unsere Anwälte nicht so "nett" sind. ;)
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