PKH mit RZ aufheben
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Also die einfachste Weise beantragen die Beiordnung aufzuheben und zeitgleich auf PKH-Vergütung verzichten? Pöpelt das Gericht dann wieder rum und will tausend Begründungen? Entschuldigung, aber ich habe so gut wie nie PKH und wenn dann gleich so nen Käse
- jojo
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Mh, doof...
Klar geht nicht gegenüber der Landeskasse abrechnen und von der Partei kassieren. Aber das ist nun mal nicht erlaubt.
Ich würde da mal bei Gericht nachfragen. Wenn ihr einfach nur die Aufhebung beantragt, kommen Leute wie ich am Ende noch auf die Idee zu vermuten, da ist Geld vorhanden, dass ihr nicht angegeben habt. Wäre dann doof..
Klar geht nicht gegenüber der Landeskasse abrechnen und von der Partei kassieren. Aber das ist nun mal nicht erlaubt.
Ich würde da mal bei Gericht nachfragen. Wenn ihr einfach nur die Aufhebung beantragt, kommen Leute wie ich am Ende noch auf die Idee zu vermuten, da ist Geld vorhanden, dass ihr nicht angegeben habt. Wäre dann doof..
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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Jennox hat geschrieben: Entschuldigung, aber ich habe so gut wie nie PKH und wenn dann gleich so nen Käse
Das ist aber Euer Käse. RA und Mandant müssen halt vorher klären, ob PKH beantragt werden soll oder nicht. Auch bei wenig betuchten Mandanten sprechen einige Gründe dagegen, und man ist ja nicht zur Antragstellung verpflichtet.
Übrigens ist die Gebührenunterschreitung im gerichtlichen Verfahren auch nicht so ohne weiteres machbar, da sollte sich Dein Chef nochmal belesen.
@jojo: Siehst Du Probleme, wenn ganz und gar aufgehoben werden soll? Gerichtskosten können ja im Arbeitsrecht sowieso erst am Ende anfallen. Und die Anwaltskosten erledigen sich, wenn der beigeordnete RA Verzicht erklärt.
- paralegal6
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problematisch wird es dann wenn Vorschüsse z.B. für Gutachter anfallen, die muss der Mandant dann zahlen! (na, kommt im Arbeitsrecht vielleicht nicht so oft vor)
Mit den Gebühren anders abrechnen sehe ich allerdings auch etwas problematisch
und wenn der Mandant dann doch nicht Raten zahlt habt ihr Pech
PS: die Beiordnung aufheben geht nur bei Angabe von Gründen
Mit den Gebühren anders abrechnen sehe ich allerdings auch etwas problematisch
und wenn der Mandant dann doch nicht Raten zahlt habt ihr Pech
PS: die Beiordnung aufheben geht nur bei Angabe von Gründen