Hallo
ich benötige wieder mal Eure Hilfe bei folgendem Fall:
Beide Parteien haben PKH ohne Raten erhalten. Wenn der Gegner unterliegt, erstattet er dann auch die "weitere Vergütung", obwohl er selbst PKH bekommt und zwar ohne Raten? (§ 123 ZPO?) ich kann mir das schlecht vorstellen:kopfkratz
PKH, Festsetzung weiterer Vergütung, beide Perteien PKH
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ja. Die PKH deckt immer nur die Gebühren des eigenen Anwalts. Die Differenz zu den Regelgebühren kannst Du nach § 126 ZPO festsetzen lassen.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
Danke, Pepples, für Deine Antwort!
Mir ist aber nicht so ganz klar, ob die Differenzgebühren vom unterlegenen Gegner auch erstattet werden, da er auch PKH ohne Raten bekommt, was eben heißen würde, dass der RA erstmal auf seinen PKH-Gebühren sitzen bleibt?
Mir ist aber nicht so ganz klar, ob die Differenzgebühren vom unterlegenen Gegner auch erstattet werden, da er auch PKH ohne Raten bekommt, was eben heißen würde, dass der RA erstmal auf seinen PKH-Gebühren sitzen bleibt?